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Regierungsbulletin vom 1. Februar 2022
Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat- hat die Änderung der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Oltingen vom 8. Juni 2021 genehmigt.
- hat die Gemeindeabstimmungen über die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht für 22 Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürger genehmigt und die kantonale Gebühr festgelegt.
Anpassung der Verordnung über den Feuerschutz in den Tankanlagen der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Feuerschutz in den Tankanlagen der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft an die aktuellen technischen Gegebenheiten angepasst.
Evaluationsbericht zum Förderprogramm «Baselbieter Spezialkulturen» 2015–2020
Der Regierungsrat nimmt den Evaluationsbericht zur Kenntnis. In diesem ist festgehalten, dass die Zielsetzungen und die in der Leistungsvereinbarung definierten Bedingungen dieses innovativen Baselbieter Förderprogramms gemäss Einschätzung der externen Gutachter und der Standortförderung Baselland sehr gut erfüllt wurden. Dass das Programm vom Ebenrain und dem Steuerungsausschuss, in dem überwiegend Branchenvertreter Einsitze hatten, organisatorisch und fachlich gut aufgegleist und dessen Umsetzung gut begleitet war, bestätigten auch ausgewählte Stimmen aus der Branche und der Praxis. Dieser erfolgreiche Ansatz wird deshalb weitergeführt in Form des 2021 gestarteten Förderprogramms «Wertschöpfung Baselbieter Spezialkulturen» des Ebenrain-Zentrums für Landwirtschaft, Natur und Ernährung.
Teilrevision der Grundbuchverordnung Basel-Landschaft
Die kantonalen und kommunalen Behörden sollen mittels einer Markierung von Parzellen im Grundbuchplan eine Liste der zugehörigen Eigentümerschaft mit ihrer aktuellen Adresse erstellen können. Dazu wurde die entsprechende gesetzliche Grundlage in der Grundbuchverordnung Basel-Landschaft (GBV BL) geschaffen.
Neuwahl Bildungsrat für die Amtsperiode 2023–2027
Der Regierungsrat hat sich nach eingehender Prüfung gegen eine veränderte Zusammensetzung des Bildungsrats entschieden. Die politischen Parteien sollen weiterhin im Gremium vertreten sein. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion wurde mit der Vorbereitung der Wahl für die Amtsperiode 2023–2027 beauftragt.