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Regierungsbulletin vom 12. November 2024
Flexibilisierung der Stellvertreterfunktion in Apotheken und Drogerien
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Berufe im Gesundheitswesen beschlossen. Diese betrifft einerseits Apothekerinnen und Apotheker mit abgeschlossenem Staatsexamen, die sich noch in Weiterbildung zum eidgenössischen Fachtitel befinden und in eingeschränkter Stellvertreterfunktion in Apotheken tätig sind. Um dem vorherrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, werden gewisse Einschränkungen zeitlicher und örtlicher Natur bei den eingeschränkten Stellvertreterbewilligungen flexibilisiert. Zudem soll für Drogistinnen und Drogisten, welche die Voraussetzungen für eine fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung nicht erfüllen, neu ebenfalls eine gleichartige eingeschränkte Stellvertreterbewilligung geschaffen werden.
Leistungsvereinbarung im Pflegekinderwesen
Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung mit dem Verein familea für die Periode 2025 bis 2028 verlängert. Das Zentrum Pflegekinder von familea erbringt im Auftrag des Kantons allgemeine Leistungen für das Pflegekinderwesen, die mit maximal 1,4 Millionen Franken abgegolten werden.
Totalrevision der Dienstordnung der Landeskanzlei
Der Regierungsrat genehmigt die Totalrevision der Dienstordnung der Landeskanzlei (SGS 147.11). Die Revision erfolgte aufgrund von organisatorischen Entwicklungen in der Landeskanzlei, die insbesondere auf das Projekt «BL Digital+» zurückzuführen sind. So entstand in der Landeskanzlei die neue Abteilung «Digitale Dienste», deren Aufgaben es korrekt abzubilden galt. Die Dienstordnung des Staatsarchivs als Dienststelle der Landeskanzlei wurde in diejenige der Landeskanzlei integriert.
Vorsorgewerk Kanton bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse: Überschussbeteiligung des Arbeitgebers aus Risiko- und Verwaltungskostenpool
Der Regierungsrat belässt die geltende Methodik gemäss Vereinbarung zum Anschlussvertrag mit der Basellandschaftlichen Pensionskasse betreffend Überschussbeteiligung des Arbeitgebers aus Risiko- und Verwaltungskostenpool.
Rückverteilung der Erträge aus der CO2-Abgabe an die Gemeinden und der Motorfahr-zeugprüfstation beider Basel
Der Bund verteilt jährlich gemäss CO2-Gesetz Erträge aus der CO2-Abgabe zurück an die Bevölkerung und Wirtschaft. Dem Kanton Basel-Landschaft als Arbeitgeber werden für das Jahr 2022 575'966.55 Franken, abhängig von der Lohnsumme per 31. Oktober 2023, zurückerstattet. Der Kanton vergütet den Gemeinden und der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel (MFP) jenen Anteil zurück, den er aufgrund der Lohnadministration erstattet bekommt. Das Total der Gemeindeanteile und der MFP beträgt 191'555.76 Franken.
Ausweisungen aus dem Swisslos Fonds
Der Regierungsrat hat am 5. November 2024 aus dem Swisslos-Fonds für verschiedene Projekte Mittel in Höhe von 131'000 Franken bewilligt. Details unter: Swisslos-Fonds