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Regierungsbulletin vom 13. Dezember 2022
100. Geburtstag Rudolf Ritter, Wenslingen
Am Dienstag, 7. Februar 2023, feiert Rudolf Ritter seinen 100. Geburtstag. Landratspräsidentin Lucia Mikeler Knaack und Staatsweibel Daniel Hofer werden dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen.
Ersatzwahl Baurekurskommission
Der Regierungsrat nimmt den Austritt von Daniel Rüdin als ordentliches Mitglied der Baurekurskommission zur Kenntnis und wählt Jakob Martin per 1. Januar 2023 in die Baurekurskommission.
Ersatzwahl Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich
Der Regierungsrat hat heute Michael Wild, Gemeinderat aus Oberdorf, in die Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich gewählt. Er dankt dem austretenden Mitglied Daniel Ballmer für die geleistete Arbeit.
Neues Mitglied im Stiftungsrat der Volkshochschule beider Basel
Der Regierungsrat hat Andrea Sulzer in den Stiftungsrat der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHSBB) gewählt. Sie ergänzt das ehrenamtliche sechsköpfige Gremium ab 1. Januar 2023, welches aus je zwei Delegierten der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie der Universität Basel besteht.
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 26 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Änderung der Finanzhaushaltsverordnung
Der Regierungsrat hat in der Finanzhaushaltsverordnung eine Konkretisierung der Aktivierungsregeln und Anpassungen beim Bestand und der Benennung von Spezialfinanzierungen vorgenommen.
Teilrevision der Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion
Seit dem 1. Juli 2022 gibt es eine neue Fach- und Koordinationsstelle «Open Government Data» im Statistischen Amt. Die Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion wird entsprechend angepasst.
Projektauftrag zum Aufbau des kantonalen Assessmentcenters
Der Regierungsrat erteilt den Projektauftrag zum Aufbau eines kantonalen Assessmentcenters für Personen, deren wirtschaftliche Existenz nicht oder zu wenig gesichert oder deren Existenzsicherung bedroht ist. Er lanciert damit die Arbeiten zur Umsetzung des entsprechenden Beschlusses des Stimmvolks zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes im Mai 2022. Das Assessmentcenter soll ab Inbetriebnahme im Jahr 2024 für die Zielgruppe Orientierung und Unterstützung in Fragen der Existenzsicherung und Arbeitsintegration bieten. Das kantonale Sozialamt ist für die Projektumsetzung verantwortlich und wird die betroffenen Institutionen und Direktionen in die Umsetzungsarbeiten einbeziehen.
Einführung des Jobtickets für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung aufgrund der Motion 2020/451 «Job-Ticket als Beitrag zum Umweltschutz»
Ab 1. Januar 2023 können Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung und Lehrpersonen der kantonalen Schulen ein vergünstigtes Abonnement des Tarifverbunds Nordwestschweiz erwerben (Jobticket).
Technische Anpassung der Spitalliste des Kanton Basel-Landschaft
Die Gesundheitsdirektion Zürich hat für den 1. Januar 2023 eine neue Spitalliste auf Basis der angepassten SPLG-Systematik verfasst. Um die Kompatibilität und das Controlling der Leistungsaufträge schweizweit gewährleisten zu können, erfolgt per 1.1.2023 anhand einer rein technischen Änderung der Spitalliste 2021 des Kantons Basel-Landschaft der Nachvollzug der geänderten SPLG-Systematik. Dabei werden die bisherigen Leistungsaufträge in die neue SPGL-Systematik 2023 überführt.
Leistungsvereinbarung mit der EKAS verlängert
Der Regierungsrat hat einer Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) für das Jahr 2023 zugestimmt. Im dazugehörigen Leistungskatalog werden die Anzahl Kontrollen und Betriebsbesuche festgelegt, die das KIGA Baselland zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz im Kanton durchführt.
Änderung der Wasserbauverordnung betreffend bedingten Verzicht auf Gebührenerhebung
Der Regierungsrat passt die Wasserbauverordnung an. Dadurch kann bei der Umwandlung von unbefristeten Wasserrechten (sogenannte ehehafte Rechte) in verfassungskonforme Konzessionen unter gewissen Voraussetzungen auf die Erhebung von Konzessionsgebühren verzichtet werden. Ebenfalls kann künftig bei Wasserentnahmen, die der Speisung von Wassernutzungsanlagen dienen, welche im Zusammenhang mit geschützten Kulturdenkmälern (z. B. ehemalige Mühlen) stehe, unter gewissen Voraussetzungen auf die Erhebung von Nutzungsgebühren verzichtet werden.
Verfall ehehaftes Wasserrecht an der Ergolz – Feststellungsverfügung
Der Regierungsrat stellt fest, dass das ehehafte Wasserrecht für die Nutzung der Wasserkraft der Ergolz (Wasserentnahmen Parzelle 1024, Grundbuch Itingen) zwecks Betrieb einer Papierfabrik und einer Handelsmühle in Lausen gemäss § 31 Abs. 2 WBauG verfallen ist.