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Regierungsbulletin vom 14. Dezember 2021
Stellungnahme an den Bund: Nationale Teststrategie nach den Entscheiden der eidgenössischen Räte
Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit den Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3 einverstanden. Insbesondere das Ausstellen von Zertifikaten nach einem negativen «Covid-19-Poolstestresultat» (Breites Testen) lehnt er aber ab. Nach Ansicht des Regierungsrats setzt dies falsche Anreize. Zudem könnten eine Umstellung und eine damit verbundene Beeinträchtigung des bewährten Systems ausgerechnet in die Phase der aktuellen «Covid-19-Welle» fallen. (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage
Der Regierungsrat betont in seiner Stellungnahme, dass die vorgeschlagenen Massnahmen als Eventualplanung zu verstehen sind, die der Bundesrat bei dringendem Bedarf auslösen kann. Er weist auch darauf hin, dass im Schulbereich Handlungsbedarf besteht und die Verantwortung in diesem Bereich bei den Kantonen liegt. (Link)
GemeindebschlüsseDer Regierungsrat genehmigt
- das Reglement über die Mehrwertabgaben vom 1. Oktober 2021 der Gemeinde Arlesheim.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen am 23. Juni 2021 beschlossene Mutation «Langemattweg» zum Strassennetzplan Siedlung.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Liesberg am 22. Juni 2020 beschlossenen Teilzonenvorschriften «Hinterm Chestel» mit Auflage. > Details Beschluss
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Liesberg am 9. Dezember 2019 beschlossenen Zonenvorschriften Landschaft mit Auflagen und Änderung. > Details Beschluss
- die vom Einwohnerrat Liestal am 23. Dezember 2020 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Cheddite – II, Teilgebiet Stadt Liestal» sowie die Mutation «Parz. Nr. 2402 und 3227» zum Zonenplan Siedlung» mit Ausnahmen und Änderung genehmigt. > Details Beschluss
Inkrafttreten Teilrevision Grundwassergesetz
Der Regierungsrat setzt die Teilrevision des Grundwassergesetzes auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Mit der Revision wird die rechtliche Grundlage geschaffen, damit der Kanton die regional bedeutenden Grundwasserfassungen im kantonalen Richtplan festsetzen kann. Weiter kann der Kanton die Gemeinden auffordern, für diese wichtigen Grundwasserfassungen die Grundwasserschutzzonen zu überprüfen und, falls erforderlich, anzupassen. Kommen die Gemeinden dieser Aufforderung nicht nach, hat der Kanton weiter die Möglichkeit, zu Lasten der säumigen Gemeinden die Grundwasserschutzzonen selbst festzusetzen.
Anpassung der Richtlinie des Personalamts zur persönlichen Zulage
Der Regierungsrat hat aufgrund eines Berichts der Finanzkontrolle eine Änderung der «Richtlinie des Personalamts zur persönlichen Zulage» genehmigt. Eine Zulage als fixer Prozentsatz des Salärs zur Gewinnung von besonders qualifizierten Mitarbeitenden ist künftig nicht mehr zulässig. Ausserdem werden die verwaltungsinternen Abläufe betreffend persönlichen Zulagen angepasst.
Anpassung der Richtlinie des Personalamts betreffend Entschädigung von tatsächlich anfallenden Mehraufwendungen bei vorübergehender Verlegung des Arbeitsorts
Der Regierungsrat hat die Anpassung der «Richtlinie des Personalamts betreffend Entschädigung von tatsächlich anfallenden Mehraufwendungen bei vorübergehender Verlegung des Arbeitsorts» genehmigt. Der zeitliche Mehraufwand, der infolge der vorübergehenden Verlegung des Arbeitsorts entsteht, ist neu an die Arbeitszeit anzurechnen.
Regierungsrat genehmigt Anforderungsprofile für die Wahl von Mitgliedern in die strategischen Führungsorgane der Beteiligungen
Im Rahmen einer periodischen Überprüfung genehmigt der Regierungsrat gemäss § 1 Abs. 2 Bst. a der Verordnung zum Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGV, SGS 314.11) die Anforderungsprofile für die Wahl von Mitgliedern in die strategischen Führungsorgane der Beteiligungen. Die aktualisierten Anforderungsprofile werden auf der Internetseite des Kantons publiziert (Link).
«Sounding Board» Gleichstellungspolitik BL
Nach einer dreijährigen pilotweisen Durchführung und einer Evaluation überführt der Regierungsrat das «Sounding Board» Gleichstellungspolitik BL in den regulären Betrieb. Das «Sounding Board» ist eine regierungsrätliche Kommission. Die Sitze werden für die Erneuerungswahl 2022 im Amtsblatt ausgeschrieben.
Rückverteilung der Erträge aus der CO2-Abgabe an die Gemeinden
Der Bund verteilt jährlich gemäss CO2-Gesetz Erträge aus der CO2-Abgabe zurück an die Bevölkerung und die Wirtschaft. Dem Kanton als Arbeitgeber werden für das Jahr 2019 CHF 144'316.22, abhängig von der Lohnsumme per 31. Oktober 2020, zurückerstattet. Der Kanton vergütet den Gemeinden jenen Anteil, welchen er aufgrund der Lohnadministration der Primarschulen erstattet bekommt, zurück.
Leistungskatalog 2022 zur Leistungsvereinbarung ab 2021 zwischen der EKAS und dem Kanton BL
Der Regierungsrat hat einer Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS für das Jahr 2022 zugestimmt. Im dazugehörigen Leistungskatalog werden die Anzahl Kontrollen und Betriebsbesuche festgelegt, die das KIGA Baselland zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Kanton durchführt.
Anpassung der Spitalliste in den Bereichen Psychiatrie und Rehabilitation
Per 1. Januar 2022 erhält die Rehaklinik Zurzach Care einen Leistungsauftrag für die internistisch-onkologische Rehabilitation am Standort St. Claraspital. Gleichzeitig wird dieser Leistungsauftrag am Felix Platter Spital auf betagte Patientinnen und Patienten beschränkt. Zudem erhalten die Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel neu den Leistungsauftrag «Erwachsenenpsychiatrie – Spezialangebote: Elektro-Krampf-Therapie (EKT)». Aufgrund der seit 1. Juli 2021 geltenden gleichlautenden Spitallisten der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden diese Änderungen – obwohl sie nur Leistungserbringer im Kanton Basel-Stadt betreffen – auch in der Spitalliste des Kantons Basel-Landschaft jeweils nachgeführt.
Dringliche Denkmalsubvention an die Sanierung von Schloss Birseck
Der Regierungsrat bewilligt für die Sanierung von Schloss Birseck in Arlesheim (südliche Umfassungsmauer) eine neue einmalige Ausgabe von 740'000 Franken. Das hochmittelalterliche Schloss Birseck bei Arlesheim wird in einer dritten Etappe saniert. Die südliche Umfassungsmauer ist bereits stellenweise eingebrochen. Das Sanierungskonzept sieht vor, die bauzeitlichen Mauerteile wenn immer möglich zu erhalten und gleichzeitig die stark baufälligen Abschnitte zu ersetzen resp. zu ergänzen. Die geplante Sanierung soll in den Jahren 2022–2023 erfolgen. Die Arbeiten erfolgen unter der Verantwortung der Eigentümerin, Stiftung Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck, mit finanzieller Unterstützung von Bund und Kanton.
Bewältigung der Covid-19-Situation
Der Regierungsrat hat zur Bewältigung der Covid-19-Situation dem Amt für Gesundheit weitere Kreditüberschreitungen für das Jahr 2021 im Umfang von gesamthaft 9,29 Millionen Franken bewilligt. Dies betrifft unter anderem Ausgaben für das Contact Tracing, die Teilnahme an Aktionen im Zusammenhang mit der nationalen Impfwoche, die Wiedereröffnung des Impfzentrums West in Laufen sowie die Einlösung von Verpflichtungen gegenüber den Spitälern.
Staatsbeitrag für die Jahre 2022 bis 2025 an den Verein Gemeinsame Opferhilfe beider Basel
Der Regierungsrat hat für die Opferhilfe beider Basel (OHBB) für die Jahre 2022 bis 2025 Mittel von insgesamt 3,850 Mio. Franken (jährlich 962'500 Fr.) bewilligt. Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten schreibt vor, dass die Kantone Beratungsstellen für Opfer von Gewalttaten vorzusehen haben. Die OHBB leistet seit Jahren fachlich anerkannte Arbeit.
Totalrevision Dienstordnung Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Die Restrukturierung «avanti BKSD» der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) ist zum grossen Teil abgeschlossen. In einem umfassenden Projekt wurde die Direktion sorgfältig neu aufgestellt und der Bereich Bildung noch stärker auf eine erfolgreiche Bildungslaufbahn aller Baselbieter Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Mehrere Dienststellen wurden in andere Dienststellen integriert. Daraus ergaben sich eine grundlegende Verschlankung der Strukturen, eine Bündelung von Aufgaben und effizientere Prozesse. Die laufenden Abschlussarbeiten werden mit Organisationsentwicklungsprozessen begleitet. Die neue, totalrevidierte Dienstordnung reflektiert die neue Struktur der BKSD und verankert die grundlegende Aufgabenverteilung innerhalb der Direktion rechtlich.