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Regierungsbulletin vom 15. Februar 2022
Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte betreffend Initiativen
Der Regierungsrat setzt den von der Verfassungsänderung unabhängigen Teil der Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte gemäss Landratsbeschluss vom 16. September 2021 betreffend Initiativen rückwirkend auf den 14. Februar 2022 in Kraft.
Kantonsspital Baselland und Einkaufsgemeinschaft HSK; Festsetzung eines Arbeitstarifs für Leistungen nach stationärer Tarifstruktur
Der Regierungsrat hat für das Kantonsspital Baselland und für die von der Einkaufsgemeinschaft HSK vertretenen Versicherer einen Arbeitstarif (Dayrate) von 703 Franken festgesetzt. Dies für die Abgeltung von stationären Leistungen nach stationärer Tarifstruktur ST Reha.
Änderung der Verordnung vom 13. Januar 1998 über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers
Der Regierungsrat hat die Verordnung an die neue Bundesverordnung vom 19. August 2020 über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) angepasst. Die VTM verpflichtet die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die zur Vermeidung von schweren Mangellagen erforderlichen Massnahmen zu treffen. Im Kanton betreiben nicht nur die Gemeinden die Wasserversorgung. Vielmehr können dies auch Zweckverbände oder Unternehmen sein. Dementsprechend ist die Bestimmung so anzupassen, dass nicht nur die Gemeinden, sondern generell die für eine Gemeinde zuständigen Betreiber der Wasserversorgung verpflichtet sind, die entsprechenden Massnahmen zu treffen.
Erarbeitung Wasserstrategie Kanton BL
Der Regierungsrat hat die Erarbeitung einer Wasserstrategie beschlossen. Diese beinhaltet drei Teilstrategien «Schutz des Wassers», «Schutz vor dem Wasser» und «Wassernutzung». Beleuchtet wird der gesamte Wasserkreislauf vom Lebensraum Gewässer, über die Abwasseraufbereitung bis zur Bewässerung. An der Erarbeitung beteiligt sind neben verschiedenen Dienststellen des Kantons auch die Gemeinden, die Gebäudeversicherung und die Natur- und Landschaftsschutzkommission.
Ressourcen für die Umsetzung der KV- und Detailhandelsreformen
Der Regierungsrat ermächtigt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, eine Leistungsvereinbarung mit den Schulen des KV Baselland zur Umsetzung der Ausbildungsreformen für die KV- und Detailhandelsberufe abzuschliessen. Für die vorbereitende Erarbeitung der Lehrpläne, den Aufbau neuer Prozesse zur Unterrichtsplanung und Schulorganisation sowie die Vorbereitung der Lehrpersonen auf den handlungsorientierten Unterricht stellt der Kanton 1,36 Millionen Franken zur Verfügung.