- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Regierungsbulletin vom 18. Februar 2025
Regierungsbulletin vom 18. Februar 2025
Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat hat:
- die Teilrevision der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Binningen vom 13. Mai 2024 wird mit folgendem Vorbehalt genehmigt:
- § 32 Absatz 3 der Gemeindeordnung wird genehmigt unter dem Vorbehalt der Auslegung, dass die vom Gemeinderat gewählten 15 Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler lediglich als Vorschlag für das Gemeindepräsidium zum Einsetzen geeigneter handlungsfähiger Ersatzleute gemäss § 6 Absatz 3 GpR dienen.
- die vom Einwohnerrat Pratteln beschlossene Mutation «Parzelle Nr. 36» zum endgültigen Bau- und Strassenlinienplan «Schmiedestrasse (Unter-Dorf)» genehmigt.
Ersatzwahl Fachkommission Sozialhilfe und Konsultativkommission Sozialhilfe
Der Regierungsrat hat folgende Mitglieder für die laufende Amtsperiode bis 31. März 2026 in die Fachkommission Sozialhilfe (FKSH) gewählt:
- Niklas Moström, Sozialarbeiter Stadt Liestal
- Claudia Vogel-Oertli, Präsidentin Sozialhilfebehörde Bottmingen
- Semra Wagner, Präsidentin Sozialhilfebehörde Allschwil
- Caroline Rietschi, Gemeindepräsidentin Binningen
Caroline Rietschi hat er zudem als Vertretung des VBLG in die Konsultativkommission Sozialhilfe (KKSH) gewählt. Er dankt den austretenden Mitgliedern Susanna Keller, Roger Boerlin, Thomas Huter sowie Regula Meschberger für die geleistete Arbeit.
Ersatzwahl Sounding Board Gleichstellungspolitik BL
Der Regierungsrat hat für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2026 Nadine Jermann, Präsidentin des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden, in das Sounding Board Gleichstellungspolitik BL gewählt. Sie folgt auf die zurückgetretene Regula Meschberger, welcher der Regierungsrat für die geleistete Arbeit dankt.
Ersatzwahl Standortförderungskommission
Der Regierungsrat hat Nadine Jermann, Gemeindepräsidentin von Buus, Stefan Boenders von Ricola AG sowie Stefan Weber von Rego-Fix AG für die verbleibende Amtsperiode bis 31. März 2026 als Mitglieder in die Standortförderungskommission gewählt.
Vereinbarung betreffend Geschäftsstelle und Anbindung von Gemeindeleistungen an das BL-Konto
Der Regierungsrat hat die Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden und dem Kanton Basel-Landschaft zur Zusammenarbeit im Projekt «Digitale Gemeinden» bis Ende 2026 genehmigt. Mit der Vereinbarung soll die Digitalisierung auf Gemeindeebene gefördert werden, indem die Anbindung von Gemeindeleistungen an das BL-Konto ermöglicht wird. Das «BL-Konto» stellt ein persönliches elektronisches Konto für die Kundinnen und Kunden der Verwaltung zur Verfügung. Die Digitalisierung der Behördengänge ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen der Verwaltung. Eine Fachstelle «Digitale Gemeinden» wird für die operative Führung eingesetzt. Mit der administrativen Ansiedlung der Fachstelle bei der Landeskanzlei wird eine enge und effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden sichergestellt. Eine Folgevereinbarung für den Betrieb ab 2027 wird im Rahmen des Projekts erarbeitet werden.
Teilrevision der Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende
Seit dem 1. Juli 2024 gilt das neue Sexualstrafrecht. Es ermöglicht der zuständigen Behörde, beschuldigte Personen zur Teilnahme am Lernprogramm gegen sexualisierte Gewalt zu verpflichten. Die Verordnungsänderung schafft die rechtliche Grundlage für die pauschale Vergütung dieser Kurse.
Kostenerlass für den Polizeieinsatz beim UEFA Youth League-Fussballspiel
Der Regierungsrat verzichtet gestützt auf das Polizeigesetz zur Erhaltung bedeutender sportlicher Ereignisse auf die Erhebung der Kosten für den Einsatz der Polizei Basel-Landschaft anlässlich des UEFA Youth League-Fussballspiels (U19) vom 8. November 2023 des FC Basel gegen den Dinamo Zagreb.
Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt betreffend Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der Pflege am Bildungszentrum Gesundheit
Die Kantone fördern im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative eine bedarfsgerechte Er-höhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege an ihren höheren Fachschulen. Zu diesem Zweck gewähren sie den höheren Fachschulen Beiträge für geeignete Massnahmen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation beteiligt sich an den Aufwendungen für die Erfüllung dieser Aufgabe.