- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Regierungsbulletin vom 18. Januar 2022
Regierungsbulletin vom 18. Januar 2022
Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat hat:- die Änderung vom 15. Dezember 2021 der Statuten der Burgerkorporation Dittingen genehmigt und per sofort in Kraft gesetzt.
- den vom Einwohnerrat Allschwil am 15. Juni 2021 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan «Römerweg» genehmigt.
Erwahrung Neuwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter
Der Regierungsrat hat die Ergebnisse der am 19. Oktober 2021 in stiller Wahl durchgeführten Neuwahlen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter in den Kreisen 1, 2, 3, 7, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 sowie der am 28. November 2021 an der Urne durchgeführten Neuwahlen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter in den Kreisen 4, 5, 6, 8 und 15 erwahrt.
Erwahrung kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2021
Der Regierungsrat hat das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 28. November 2021 betreffend Landratsbeschluss vom 20. Mai 2021 zum kantonalen Integrationsprogramm 2bis (2022-2023) erwahrt.
Delegation in den Verwaltungsrat der BVB
Hanspeter Ryser (Gemeindepräsident von Oberwil und alt Landrat) wurde für die Amtsperiode 2022–2025 als Vertreter des Kantons in den Verwaltungsrat der BVB delegiert. Das Mandat übt er seit 2010 aus.
Luftreinhalteplan beider Basel 2016: Umsetzungsstand
Die in der Region Basel gemessenen Luftschadstoffwerte zeigten in den letzten Jahren eine deutliche Abnahme. Dazu beigetragen haben die Massnahmen des Luftreinhalteplans beider Basel aus dem Jahr 2016. Der Regierungsrat hat den Auftrag erteilt, den Luftreinhalteplan bis Ende 2023 zu aktualisieren.
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 14 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Kostenerlass Fussballspiel FC Bubendorf gegen FC Sion
Der Regierungsrat verzichtet gestützt auf das Polizeigesetz zur Erhaltung bedeutender sportlicher Ereignisse auf eine Erhebung von Kosten für den Einsatz der Polizei Basel-Landschaft anlässlich des Cupspiels vom 14. August 2021 des FC Bubendorf gegen den Super-League-Club FC Sion.
Verordnung über die Gebühren für die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung
Der Regierungsrat hat Änderungen der Verordnung über die Gebühren für die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung beschlossen. Diese folgen der teilrevidierten Honorarordnung 33, Ausgabe 2018 und damit den schweizweit üblichen Tarifen über die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung.
Anpassung der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung
Der Regierungsrat hat § 10 der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung angepasst und die neue Version der Erfassungsmethodik genehmigt. Diese ist von den stationären Pflegeeinrichtungen bei der Ermittlung ihrer Kosten einzuhalten. Da seit Oktober 2021 neu die Krankenversicherer und nicht mehr die öffentliche Hand für die Kosten des Pflegeverbrauchsmaterials in der Alterspflege aufkommen müssen, hat die zuständige Fachgruppe Monitoring APH die Erfassungsmethodik den neuen bundesrechtlichen Anforderungen angepasst.
Kantonsbeitrag an den Bau der Dreifach-Sporthalle in Sissach
Der Regierungsrat hat einen Beitrag von einer Million Franken aus dem kantonalen Sportanlagenkonzept 4 (KASAK 4) an den Bau einer neuen Dreifach-Sporthalle in Sissach beschlossen. Die geplante Anlage trägt dem aktuellen Bedarf der Schulen sowie des Vereinssports Rechnung.
Änderung der Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate
Mit der Verordnungsänderung beschliesst der Regierungsrat für die Sekundarschulen eine Anpassung der Ressourcierung der Schulleitungen und der Schulsekretariate an die steigenden Schülerzahlen und die veränderten gesellschaftlichen Ansprüche sowie dem damit verbundenen Mehraufwand. Das Amt für Volksschulen erhält gleichzeitig den Auftrag, das Verhältnis zwischen Ressourcierung und Aufgaben alle vier Jahre zu überprüfen.
Lohntabelle 2022
Am 2. Dezember 2021 hat der Landrat beschlossen, dass für das Jahr 2022 ein Teuerungsausgleich von 0,05 % ausgerichtet wird. Die Lohntabelle 2022 im Anhang II des Personaldekrets wurde in diesem Sinne angepasst und vom Regierungsrat rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.