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Regierungsbulletin vom 19. Dezember 2023
Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat hat:- die Teilrevision vom 15. Juni 2023 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Laufen genehmigt.
- die Teilrevision vom 12. September 2023 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rickenbach genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Anwil am 21. September 2023 beschlossene Mutation «Eichmet» zu den Zonenvorschriften Siedlung genehmigt.
- den vom Einwohnerrat Pratteln am 28. August 2023 beschlossenen Waldbaulinienplan «Talbach» genehmigt.
- hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Tecknau am 6. Juni 2023 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und zum Zonenplan Landschaft genehmigt.
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 13 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
100. Geburtstag
Am Sonntag, 28. Januar 2024, feiert Luise Foresti aus Ettingen ihren 100. Geburtstag. Regierungsrätin Kathrin Schweizer und Staatsweibel Daniel Hofer werden der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen.
Lohntabelle 2024
Mit Beschluss Nr. 259 vom 30. November 2023 hat der Landrat entschieden, dass für das Jahr 2024 ein Teuerungsausgleich von 2,45 Prozent ausgerichtet wird. Die Lohntabelle 2024 im Anhang II des Personaldekrets wurde in diesem Sinne angepasst und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Anpassung des Titels von § 16a der Verordnung zur Arbeitszeit
Seit dem 1. Januar 2023 erfassen alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung sowie der Besonderen Behörden ihre Zeit via Zeiterfassungssystem SAP Fiori. Das Pilotprojekt ist beendet, womit die in § 16a der Verordnung zur Arbeitszeit festgehaltenen Regelungen für alle Benutzerinnen und Benutzer zur Anwendung kommen. Mittels Anpassung der Verordnung zur Arbeitszeit werden auch im Titel von § 16a die aktuellen Gegebenheiten abgebildet.
Teilrevision der Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbstständig Erwerbende
Der Regierungsrat hat die Bestimmung betreffend Wachbeauftragte in Bezirksgefängnissen angepasst, nachdem das Kantonsgericht Basel-Landschaft mit Urteil vom 29. September 2021 festgehalten hat, dass die Wachbeauftragten die Kriterien eines Mandatierten nicht erfüllen, sondern vielmehr als Mitarbeitende im Sinne von § 1 des Personalgesetzes gelten. Des Weiteren wird die Entschädigungen für die Kursleitenden des Trainingsprogramms gegen häusliche Gewalt um 3,3 Prozent erhöht.
Iris Graf wird neue Leiterin der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Neue Leiterin der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern wird Iris Graf, bisher Projektleiterin und akademische Mitarbeiterin der Fachstelle.
Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen per 1. Januar 2024 nach erfolgter Anhörung geändert. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlagen werden die anrechenbaren Pflegekosten für jedes Pflegeheim separat durch die Versorgungsregionen und nicht mehr den Regierungsrat erlassen. Somit müssen die Pflegetarife in der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen aufgehoben werden. Ebenso entfällt künftig die vorgängige Überprüfung der benötigten Produkte der Mittel und Gegenständeliste durch das Amt für Gesundheit.
Aktualisierung der Pflegeheimliste per 1. Januar 2024
Um einen aktuellen Überblick über die Anzahl bewilligter Betten im Kanton Basel-Landschaft zu erhalten, wird regelmässig der Bestand an Betten in den Alters- und Pflegeheimen, welche eine Leistungsvereinbarung mit einer Versorgungsregion oder einer Gemeinde haben, abgefragt. Die Pflegeheimliste wurde entsprechend angepasst und wird neu auf der Webseite des Amts für Gesundheit publiziert.
Festlegung Unter- und Obergrenze für den Bedarf an stationären Pflegeplätzen pro Versorgungsregion
Erstmals hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion in Absprache mit den Versorgungsregionen die Festlegung der Unter- und Obergrenze für den Bedarf an stationären Pflegeplätzen vorgenommen. Die Fachverbände Curaviva BL und Spitex-Verband Baselland waren als Vertretung der Pflegeinstitutionen ebenfalls einbezogen worden. Die Versorgungsregionen, die Gemeinden und die Leistungserbringer haben sich in der vorgängig durchgeführten Anhörung mehrheitlich positiv zur Vorlage geäussert. Die Festlegung der Unter- und Obergrenze erfolgt per 1. Januar 2024.
Genehmigung des Waldentwicklungsplans vorderes Leimental
Der Regierungsrat hat den überarbeiteten Waldentwicklungsplan (WEP) Vorderes Leimental genehmigt. Dieser tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Er betrifft das Gebiet der Einwohnergemeinden Allschwil, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Oberwil und Schönenbuch und ersetzt den WEP aus dem Jahre 2003. Dieses Planungswerk wurde unter Einbezug der Einwohnergemeinden, der Waldeigentümer und verschiedenen Interessengruppen in den Jahren 2021 und 2022 einer umfassenden Prüfung unterzogen und in einzelnen Bereichen angepasst. Der WEP dient der forstlichen Planung und ist das Raumplanungsinstrument im Wald auf regionaler Stufe. Er dient in erster Linie dazu, die öffentlichen Interessen am Wald sicherzustellen sucht. Der WEP beinhaltet Aussagen und Entwicklungsziele, die durch verschiedene Massnahmen und Instrumente umgesetzt werden. Unterschiedliche Adressaten (Behörden, Private, Vereine usw.) sind vom WEP angesprochen und haben ihn umzusetzen. Der WEP Leimental ist auf der Homepage des Amts für Wald beider Basel (Waldplanung) einsehbar.
Typologie der Baselbieter Landschaften und Erarbeitung der kantonalen Landschaftsstrategie
Der Regierungsrat nimmt die «Typologie der Baselbieter Landschaften» zur Kenntnis und beschliesst, auf dieser Grundlage die Strategie für eine kohärente kantonale Landschaftspolitik auszuarbeiten. Die Kantone wie auch die Regionen und die Gemeinden haben die herausfordernde Aufgabe, die Landschaft zu schonen, für die Erhaltung von naturnahen Landschaften und Erholungsgebieten zu sorgen sowie die Umsetzung von Bundesinventaren zu unterstützen. Der Umgang mit diesen Herausforderungen erfordert eine konsistente fachliche Grundlage für den Bereich Landschaft. Weil bisher eine übergeordnete gesamträumliche Landschaftsgrundlage fehlte, hat der Kanton eine «kantonale Landschaftskonzeption» in Auftrag gegeben.
Ersatzbeschaffung Wechselladefahrzeug
Das bestehende Wechselladefahrzeug mit Hakengerät und Kran des Einsatzverbands Bevölkerungsschutz ist bereits 25-jährig. Bei der Ereignisbewältigung dient das Fahrzeug für den Transport verschiedener Einsatzmittel, die in Wechselladecontainern oder Brücken gelagert sind. Um den Transport im Ereignisfall weiterhin gewährleisten zu können, bewilligt der Regierungsrat eine Ersatzbeschaffung des Wechselladefahrzeugs über rund 465'000 Franken.
Änderung der Verordnung über den Swisslos Sportfonds
Der Regierungsrat beschliesst Änderungen der Verordnung über den Swisslos Sportfonds betreffend Ethik-Charta im Sport und Präzisierungen zur Vergabe von Beiträgen. Zudem erhöht er in diesem Zusammenhang die Jahresbeiträge an die Sportverbände, Sportinstitutionen und die Sportvereine ohne kantonalen oder regionalen Verband.
Anpassung der Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe
Die Teilrevision der Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Sie beinhaltet Änderungen in der Anerkennung von ambulanten erzieherischen Hilfen, im Bereich des Pflegegeldes sowie beim Kosteneinzug bei Pflegefamilienunterbringungen.
Änderung der Prämienverbilligungsverordnung: Richtprämien 2024
Der Landrat hat am 13. Dezember 2023 einer vom Regierungsrat beantragten Erhöhung der Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien um 10,67 Millionen Franken im AFP 2024–2027 zugestimmt. Damit kann der Krankenkassenprämienanstieg für die IPV-Bezüger und IPV-Bezügerinnen im kommenden Jahr vollständig ausgeglichen werden. Erwachsene werden im kommenden Jahr monatlich 35 Franken, junge Erwachsene 22 Franken und Kinder 9 Franken mehr an Prämienverbilligung erhalten. Des Weiteren werden aufgrund des Anstiegs der mittleren Prämien Mehrkosten für den Kanton von 5,64 Millionen Franken erwartet. Der Regierungsrat hat die dafür erforderliche Änderung der Verordnung über die Prämienverbilligung am 19. Dezember 2023 beschlossen.