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Regierungsbulletin vom 20. Dezember 2022
Genehmigung Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat hat- die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 23. Juni 2022 beschlossene Mutation «§ 53 Vollzug» zum Zonenreglement Siedlung genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 23. September 2020 beschlossene Mutation «Schutz- und Schonzonenplanung» mit Ausnahmen, Auflage und Änderung genehmigt.
a) § A 7.2.1 ZRS
b) Die Streichung der Bestimmungen unter dem achten und neunten Aufführungspunkt zu § A 4.1.6 ZRS (betreffend die «Denkmalschutzzone Wasserhaus»)
c) Die Formulierung «Bei der Gebäudezeile Tramstrasse Nrn. 31-41 kann dabei von der max. Fassadenhöhe gemäss § 2 ZRS abgewichen werden. Die rückwärtige Erhöhung der Fassade darf den bestehenden First nicht überragen. » unter dem zweiten Aufführungspunkt zu § A 6.3.6 ZRS.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Birsfelden am 27. September 2021 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Birseckstrasse» im Sinne der Erwägungen mit Ausnahmen genehmigt.
a) der Satzteil «gemäss dem Leitfaden ‘Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht’ der Schweizerischen Vogelwarte» in § 5 Absatz 4 QR,
b) die Bestimmungen zu Controlling, Monitoring, Zielverfehlung und Rückfallebene in Anhang 3 QR.
- die vom Einwohnerrat Binningen am 29. August 2022 beschlossene Mutation «Narzissenweg» zum endgültigen Bau- und Strassenlinienplan «Ob dem Hügliacker» genehmigt.
Inkrafttreten Gebäudeversicherungsgesetz und Gebäudeversicherungsdekret
Der Regierungsrat hat das Inkrafttreten des Gebäudeversicherungsgesetzes Basel-Landschaft (SGS 350) und des Gebäudeversicherungsdekrets Basel-Landschaft (SGS 350.1) per 1. Januar 2023 beschlossen.
100. Geburtstag Katharina Leutwyler, Laufen
Am Donnerstag, 16. Februar 2023, feiert Katharina Leutwyler, ihren 100. Geburtstag. Regierungsrat Isaac Reber und Staatsweibel Daniel Hofer werden der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen.
Wahl Stiftungsrat der Stiftung Kirchengut
Der Regierungsrat wählt auf Vorschlag des Kirchenrats der Evangelisch-reformierten Landeskirche in den Stiftungsrat der Stiftung Kirchengut für die Amtsperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 die bisherigen Mitglieder Christine Speiser, Pfr. Christoph Herrmann, Thomas Keller und Dr. Pierre Spahr sowie neu Christian Banga und Stephan Mathis.
Kompensationszahlungen im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung für Alters- und Pflegeheime
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden(VBLG) und der Verband der Baselbieter Alters- und Pflegeheime CURAVIVA Baselland haben sich auf ein Reglement für Kompensationszahlungen im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung für stationäre Pflegeeinrichtungen geeinigt. Der Regierungsrat hat dieses Reglement auf Verordnungsstufe verankert. Das Reglement Fonds Ausbildungsverpflichtung gilt damit für alle Alters- und Pflegeheime im Kanton Basel-Landschaft verbindlich ab 1. Januar 2023.
Einsetzung einer Fachkommission Gesundheit und Alter (FKGA)
Der Regierungsrat hat eine Fachkommission Gesundheit und Alter eingesetzt, die sich mit dem Nachvollzug von Bundesrecht sowie technischen und fachlichen Anpassungen auf Verordnungsebene zur kantonalen Gesetzgebung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes, des Gesundheitsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung befasst. Der Kommission kommt eine beratende Funktion zu, auf deren Grundlage die Verwaltung, namentlich das Amt für Gesundheit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, entsprechende Entwürfe zuhanden des Regierungsrats erarbeitet. Die Fachkommission ersetzt in diesen Fällen die so genannten VAGS-Projekte (Verfassungsauftrag Gemeindestärkung).
Erhöhung der Ausgabenbewilligung für Gästeinformationen für das Jahr 2022
Die positive Entwicklung bei der Anzahl der Logiernächte im Jahr 2022 und die Präsenz von Baselland Tourismus an Grossveranstaltungen wie der Tour de Suisse, dem Bikefestival Basel und dem Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2022 haben zu einer überdurchschnittlichen Nachfrage für Druckerzeugnisse (Karten, Broschüren) geführt. Zur Aufstockung des Lagerbestands hat der Regierungsrat im Rahmen des Vollzugs des Gasttaxengesetzes die dafür notwendige Ausgabenbewilligung von 24'000 Franken gewährt.
Gesamterneuerungswahl des Verwaltungsrates des Universitäts-Kinderspitals beider Basel für die Amtsperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026
Der Verwaltungsrat des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) wird unter Berücksichtigung der für die strategische Leitung eines Spitals erforderlichen Qualifikationen von den Regierungen der Trägerkantone durch gleichlautende Beschlüsse gewählt.
Der bisherige Verwaltungsratspräsident Manfred Manser und das Verwaltungsratsmitglied Fredi Zwahlen treten per Ende Jahr altersbedingt zurück. Den Zurückgetretenen werden die von ihnen geleisteten Dienste verdankt.
Für die neue Amtsperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 haben die Regierungen sieben der bisherigen Mitglieder wiedergewählt, wobei das bisherige Mitglied Marc-André Giger zum neuen Verwaltungsratspräsidenten gewählt wurde. Neu im Gremium sind:- Jacqueline Martin, CEO der Careum Hochschule Gesundheit in Zürich. Sie weist einen breiten und fundierten Leistungsausweis im Gesundheitswesen aus; arbeitete über 30 Jahre im Akutspitalbereich unter anderem auch als Direktorin Pflege und Mitglied der Spitalleitung. Sie ist in der Region verankert und sowohl national wie international vernetzt.
- Hugo Keune, CEO Kantonsspital Graubünden, vorher u.a. Lehrbeauftragter und CFO am Universitätsspital Zürich. Er bringt breite Kompetenzen in den Bereichen Unternehmensführung von Spitälern und allgemeines Management mit.
Eignerstrategie des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB)
Vor dem Hintergrund der per 1. Januar 2023 erfolgten Gesamterneuerungswahl des Verwaltungsrats wurde die ordentliche Aktualisierung der Eignerstrategie für das UKBB initialisiert. Das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt und die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft haben basierend auf den normativen Rahmenbedingungen sowie unter Einbezug der Führungsorgane des UKBB die aktualisierte Eignerstrategie erarbeitet. Die Regierungen der beiden Trägerkantone haben diese nun verabschiedet.
Abgeltung der ungedeckten Kosten im öffentlichen Verkehr für das Jahr 2022
Der Regierungsrat hat die Angebotsvereinbarungen 2022 mit den Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs über 47'709’294 Franken verabschiedet. Die Kosten sind gegenüber dem Jahr 2021 um rund 7,1 Millionen Franken gestiegen. Neben diversen kleineren Angebotsoptimierungen schlagen sich vor allem die Ertragsausfälle der Transportunternehmen in den höheren ungedeckten Kosten nieder. Insbesondere die U-Abo-Verkäufe haben sich auch 2022 noch nicht von den Folgen der Covid-19-Pandemie erholt.
Erteilung einer Konzession und einer wasserbaulichen Bewilligung für die Nutzung des Wärmepotenzials des Birsigs im Wärmeverbund Binningen
Der Regierungsrat erteilt der Primeo Wärme AG, Münchenstein eine Konzession für die Nutzung des Wärmepotenzials des Birsigs in Binningen (Wärmeverbund Binningen). Gleichzeitig eröffnet er der Gesuchstellerin die für den Bau und den Betrieb der Anlage notwendige wasserbauliche Bewilligung.
Jahresrechnung 2021 der Interkantonalen Lehrmittelzentrale
Der Regierungsrat hat die Jahresrechnung 2021 der Interkantonalen Lehrmittelzentrale genehmigt, welche einen Überschuss von rund 253’000 Franken aufweist.
Änderung der Prämienverbilligungsverordnung: Richtprämien 2023
Der Landrat hat am 14. Dezember 2022 einer vom Regierungsrat beantragten Erhöhung der Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien um 11,14 Mio. Franken im AFP 2023–2026 zugestimmt. Damit kann der Prämienanstieg für die Bezügerinnen und Bezüger einer Verbilligung im kommenden Jahr vollständig ausgeglichen werden. Erwachsene werden im kommenden Jahr monatlich 30 Franken mehr Prämienverbilligung erhalten, junge Erwachsene 21 Franken und Kinder 7 Franken. Der Regierungsrat hat die dafür erforderliche Änderung der Verordnung über die Prämienverbilligung beschlossen.
Flexibilisierte ausbildungsbasierte Lohnband-Einreihung von LehrpersonenDie Ungleichbehandlung von festangestellten Lehrpersonen der Sekundarstufe I mit altrechtlicher Niveau A-Ausbildung oder einem Lehrdiplom für die Sekundarstufe II wird per 1. Januar 2023 behoben. Dazu hat der Regierungsrat die Richtlinie des Personalamts betreffend Überführungs- und Ausführungsbestimmungen zu den neuen Modellumschreibungen Unterrichtsfunktionen angepasst.