- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Regierungsbulletin vom 21. Mai 2024
Regierungsbulletin vom 21. Mai 2024
Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Tenniken am 8. Februar 2022 beschlossene Gesamtrevision «2022» der Zonenvorschriften Siedlung, die Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Landschaft und die Mutation «Parzelle Nr. 1147» zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft mit Ausnahmen genehmigt.
AusnahmenVon der Genehmigung ausgenommen werden:
- Der «Verzicht auf Gewässerraum» im Abschnitt des eingedolten Leisimattbächlis auf den Parzellen Nrn. 1371 und 1368.
- Art. 16 Abs. 3 Zonenreglement Siedlung
- Art. 17 Zonenreglement Siedlung
- Art. 18 Zonenreglement Siedlung
- Der Satz «Erforderliche Umnutzungen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats» in Art. 29 Abs. 3 Zonenreglement Siedlung
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 42 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Änderung der Verordnung über Geoinformation: Veröffentlichung von Radondaten
Mit der Anpassung der Verordnung über Geoinformation wird die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der Motion 2017/567 «Publikation von Radon-Messungen» geschaffen. Radon-Daten von Gebäuden im Eigentum des Kantons können künftig veröffentlicht werden. Messwerte von Gebäuden, die im Eigentum von Gemeinden sind, können, sofern die Gemeinde ihr Einverständnis gibt, ebenfalls veröffentlicht werden. Alle anderen Radondaten können auch weiterhin nicht veröffentlicht werden.
Änderung der Anhänge zur Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister betreffend energetische Ausstattung von Gebäuden und abfrageberechtigte Stellen
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Anhänge zur Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister (SGS 111.12) beschlossen. Durch die Änderung wird die Nachführung, Zugänglichkeit und Vollständigkeit von energetischen Informationen im kantonalen Gebäude- und Wohnungsregister verbessert. Zudem wird das Amt für Kultur als abfrageberechtigte Stelle in Anhang 4 der Verordnung aufgenommen.
Anpassung der Lohnfortzahlungsverordnung
Mittels Anpassung der Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls (SGS 153.12) soll der Lohnfortzahlungsanspruch neu bei einer rechtmässig ergangenen fristlosen Kündigung entfallen. Des Weiteren wird die Verordnung aufgrund des Wechsels der Unfallversicherung an die neuen Vertragsbedingungen angepasst. Schliesslich wird der Anstellungsbehörde neu das Recht eingeräumt, die arbeitsunfähige Mitarbeitende bzw. den arbeitsunfähigen Mitarbeitenden während der Dauer der Lohnfortzahlung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von einer Vertrauensärztin bzw. einem Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.
Änderung der Verordnung über die schulische Laufbahn
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die schulische Laufbahn (SGS 640.21) aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis und verschiedenen politischen Vorstösse unter Einbezug aller Anspruchsgruppen überarbeitet und setzt diese auf den 1. August 2024 in Kraft.
Ersatzwahl in der Fischereikommission
Der Regierungsrat hat Doris Vögeli per sofort als Ersatz für den zurückgetretenen Rolf Schweizer als Mitglied in die Fischereikommission gewählt.
Ersatzwahl in der Wildtier- und Jagdkommission
Der Regierungsrat hat Doris Vögeli per sofort als Ersatz für den zurückgetretenen Tim Oelfke als Mitglied in die Wildtier- und Jagdkommission gewählt.
Generalversammlung der BLT Baselland Transport AG
Der Regierungsrat hat den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2023 der BLT Baselland Transport AG zur Kenntnis genommen und eine Abgeordnete für die Generalversammlung vom 27. Mai 2024 bestimmt.