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Regierungsbulletin vom 22. März 2022
Baselbieter Regierung tagt wegen Covid-Isolation virtuell
Da zurzeit drei Regierungsmitglieder und der 2. Landschreiber wegen Covid in Isolation sind, hat der Regierungsrat seine heutige Sitzung per Videokonferenz durchgeführt. Mit Beginn der Covidkrise wurde die entsprechende Infrastruktur bereitgestellt. Die drei Regierungsmitglieder Kathrin Schweizer, Monica Gschwind und Isaac Reber sowie der 2. Landschreiber/Regierungssprecher arbeiten zurzeit im Homeoffice. Die Führungsfähigkeit des Regierungsrats ist jederzeit sichergestellt.
Der Regierungsrat hat
- das vom Einwohnerrat Reinach am 22. November 2021 beschlossene Reglement über die Ersatzabgabe für notwendige Abstellplätze (Parkplatzersatzabgabereglement) im Sinne der Erwägungen genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Langenbruck am 16. Juni 2021 beschlossene Mutation «Trafostation» zu den Zonenvorschriften Siedlung und zum Quartierplan «Grundacker» genehmigt.
Inkrafttreten Änderung Strassengesetz-Finanzierung Bushaltestellen
Der Regierungsrat setzt die Änderung des Strassengesetzes auf den 1. April 2022 in Kraft. Diese sieht vor, dass die Kosten von Bushaltestellen inkl. der Möblierung (Wetterschutz) an Kantonsstrassen neu vollständig vom Kanton getragen werden. Die Kosten für Bushaltestellen an Gemeindestrassen sollen wie bisher von den Gemeinden getragen werden. Die Gemeinden können beim Kanton für Bushaltestellen an öffentlichen Anlagen von regionaler Bedeutung einen Beitrag von bis zu 50 Prozent beantragen.
Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte betreffend Initiativrecht
Der Regierungsrat beschliesst eine Änderung der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120.1). Damit bringt er die Bestimmungen mit der am 14. Februar 2022 in Kraft getretene Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (SGS 120) in Übereinstimmung.
Vertrauenspersonen des Kantons Basel-Landschaft: Wahlen für die Amtsperiode 2022 bis 2026
Zur Prävention und zum Schutz vor sexueller Belästigung stellt der Kanton Basel-Landschaft seinen Mitarbeitenden Vertrauenspersonen zur Verfügung. Der Regierungsrat hat sämtliche bisherige Vertrauenspersonen für die nächste Amtsperiode wiedergewählt.
Reform der Organisationsgrundlagen der Schweizer Salinen AG
Für die Umsetzung moderner Corporate Governance-Regeln werden die Organisationsgrundlagen der Schweizer Salinen AG, bei welcher der Kanton Basel-Landschaft zu 3,5 % beteiligt ist, reformiert. Beabsichtigt ist dabei die Entflechtung der Funktionen des bisherigen Verwaltungsrats auf einen aktienrechtlichen Verwaltungsrat und einen separaten Konkordatsrat. Der Verwaltungsrat wird zukünftig verkleinert und nicht mehr politisch besetzt sein. Dies ermöglicht eine zeitgemässe Zusammensetzung, Struktur und Grösse des Verwaltungsrats. Dazu schliessen die Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein einen Aktionärsbindungsvertrag ab.
Ausgabenbewilligung für die Sanierung der lokalen ARA Anwil, Oltingen, Titterten und Lampenberg
Der Regierungsrat bewilligt die gebundene einmalige Ausgabe in der Höhe von 2,91 Mio. Franken für die Notsanierung der vier lokalen Abwasserreinigungsanlagen in Anwil, Oltingen, Titterten und Lampenberg.
Ausgabenbewilligung für den Ersatz des BHKW der ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf
Der Regierungsrat bewilligt die gebundene einmalige Ausgabe in der Höhe von 1,43 Mio. Franken für den Ersatz des Blockheizkraftwerks in Füllinsdorf.
Regierungsrat verlängert die Baselbieter Schutzschirmverordnung
Im Nachgang zur Verlängerung der gesetzlichen Grundlage des Bundes, verlängert der Kanton Basel-Landschaft die Geltungsdauer des Schutzschirms für Publikumsanlässe bis Ende Dezember 2022. Veranstalter von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung mit mehr als 5'000 Zuschauerinnen und Zuschauer erhalten eine kantonale Unterstützung, falls die Veranstaltung aufgrund von Covid-19 Massnahmen abgesagt werden muss.
Erneuerung der Leistungsvereinbarung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit der ipso Bildung AG
Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft übertragen der ipso Bildung AG weiterhin die schulische Bildung für Lernende mit Lehrort in einem der beiden Kantone in den Ausbildungsberufen Bewegungs- und Gesundheitsförderung, Dentalassistenz und Medizinische Praxisassistenz, bestehend aus beruflichem und allgemeinbildendem Unterricht inklusive Sport.
Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW); Budgetbericht 2022
Das Budget 2022 der FHNW sieht einen Aufwandüberschuss von rund 6 Millionen Franken vor. Dieser liegt leicht unter dem Mittelwert der beiden vorangehenden Rechnungsjahre. Des Weiteren werden aufgrund von neuen Studienangeboten gegenüber 2021 10 Prozent mehr Studierendeneintritte erwartet. Gleichzeitig sollen die Forschungserträge stabil gehalten werden. In den Bereichen Weiterbildung und Dienstleistungen wird mit einer spürbaren Erholung gerechnet.
Revision der kantonalen Verordnung über Härtefallmassnahmen 2022 für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19
Um die kantonale Umsetzung der Härtefallverordnung Bund zu optimieren, hat der Regierungsrat technische Anpassungen an der kantonalen Härtefallverordnung vorgenommen. Die relative Wesentlichkeitsgrenze gilt neu pro Monat, so dass den unterschiedlichen Bemessungszeiträumen besser Rechnung getragen wird. Zudem gilt für den Monat Dezember 2021 neu eine Obergrenze. Diese entspricht der Obergrenze für die Bemessungszeiträume im Jahr 2022, welche bereits in der Verordnung des Bundes enthalten ist.