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Regierungsbulletin vom 24. Oktober 2023
Betriebsbeitrag für die Schweizerische Friedensstiftung «swisspeace»
Der Regierungsrat beschliesst, die Schweizerische Friedensstiftung «swisspeace» künftig mit einem Betriebsbeitrag von je 100'000 Franken für die nächsten vier Jahre zu unterstützen. Damit soll «swisspeace» verstärkt in die Friedensförderung und -forschung investieren können, aber auch die Präsenz im Kanton Basel-Landschaft ausbauen.
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 8 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Reorganisation der Fachgruppe Monitoring im stationären Altersbereich
Der Regierungsrat hat die strukturelle und thematische Änderung der Fachgruppe Monitoring im stationären Altersbereich zur Konsultation beim Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) und bei Curaviva Baselland freigegeben. Die bisherige Fachgruppe Monitoring Alters- und Pflegeheime (APH) wird per 1. Januar 2024 durch die Fachgruppe Erfassungsmethodik abgelöst, welche wie bis anhin paritätisch zusammengesetzt bleiben soll. Das Monitoring bleibt weiterhin eine kantonale Aufgabe, während die Weiterentwicklung der Erfassungsmethodik neu unter der Ägide des VBLG steht. Diese Reorganisation wird durch die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz nötig, da nicht mehr der Regierungsrat die einheitlichen Pflegenormkosten festlegt, sondern neu die Pflegerestkosten pro Pflegeheim durch die Versorgungsregionen verfügt werden. Jede Gemeinde gehört einer Versorgungsregion an. Die Erfassungsmethodik regelt die einheitliche Ermittlung der Kosten und Leistungen für die Baselbieter Alters- und Pflegeheime.
Jahresbericht 2022 der Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz
Der Regierungsrat hat den Jahresbericht 2022 der Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz zur Kenntnis genommen.
Halbjahresabschluss 2023 der Fachhochschule Nordwestschweiz
Der Halbjahresabschluss der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) fällt insgesamt positiv aus. Die FHNW schliesst per 30. Juni 2023 mit einem geringeren Aufwandüberschuss als geplant ab. Bei den Zielen übertrifft die FHNW sowohl die Leistungen des Vorjahres als auch die Vorgaben des Leistungsauftrags. Die Anmeldungen für das Herbstsemester 2023 sind sehr erfreulich und deuten darauf hin, dass die Studierendenzahlen wieder steigen könnten. Dies wird sich jedoch erst mit dem Jahresergebnis bestätigen.
Anhörung: Teilrevision der kantonalen Asylverordnung betreffend Überführung Assessmentcenter für VA/FL in kantonale Strukturen
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der kantonalen Asylverordnung (kAV) zur Anhörung der Gemeinden, Sozialhilfebehörden und Verbände freigegeben. Die Teilrevision steht im Zusammenhang mit der Überführung des Assessmentcenters für vorläufig aufgenommene Personen (VA) und anerkannte Flüchtlinge (FL) in kantonale Strukturen per 1. Januar 2024. Unter anderem soll das Assessmentcenter umbenannt werden, der Adressatenkreis soll erweitert werden können und es soll geregelt werden, dass der Kanton in Einzelfällen Integrationsmassnahmen direkt finanzieren kann. Mit der Teilrevision der kAV können die Vorgaben der Integrationsagenda Schweiz auf Kantonsebene zielgerichtet umgesetzt werden.
Unterlagen Anhörung: Link