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Regierungsbulletin vom 24. September 2024
Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Pratteln am 24. Juni 2024 beschlossene Mutation «Parzelle Nr. 273» zum Bau- und Strassenlinienplan «Gottesackerstrasse – Schlossstrasse, Teilstück Überlandbahn – Oberemattstrasse» genehmigt.
Ersatzwahl in die Kommission Prämienverbilligung
Der Regierungsrat hat Yvonne Luginbühl, stellvertretende Leiterin der Steuerverwaltung, als Ersatzmitglied für die laufende Amtsperiode 2022 bis 2026 in die Kommission Prämienverbilligung gewählt. Den austretenden Kommissionmitgliedern Dunja Schäfer und Donat Steiner dankt der Regierungsrat für ihre Dienste.
Inkrafttreten der Änderungen des Dekrets zum kantonalen Energiegesetz
Der Regierungsrat hat mit Beschluss 2024-162 vom 6. Februar 2024 die Änderungen des Dekrets zum Energiegesetz auf den 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt. Das Kantonsgericht hat am 11. September 2024 die gegen diese Änderungen gerichteten Beschwerden teilweise gutgeheissen und den Paragrafen 2a, in dem die kantonale Photovoltaikpflicht für Neubauten geregelt ist, aufgehoben. Der Regierungsrat hat seinen Beschluss 2024-162 aufgrund dieses Urteils angepasst und den besagten Paragrafen 2a von der Inkraftsetzung ausgenommen. Die Gesetzespublikation wird entsprechend angepasst.
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in Kraft gesetzt
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege rückwirkend per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Die Verordnung tritt gemeinsam mit dem kantonalen Einführungsgesetz sowie den Bundesregelungen in Kraft. Die rückwirkende Inkraftsetzung stellt sicher, dass die finanzielle Förderung der Ausbildungen in der Pflege mit der Förderperiode des Bundes übereinstimmt.
Erneuerung Rheinhafen-Vertrag
Der Rheinhafen-Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft soll neu ausgearbeitet werden. Gründe sind die geplante Mitfinanzierung des Bundes an den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) und die vorgesehenen Flächenveränderungen im Rahmen der Stadtentwicklung auf dem Hafengebiet im Kanton Basel-Stadt sowie die Weiterentwicklung des Hafenareals im Kanton Basel-Landschaft, die formelle Anpassungen des Hafenperimeters erfordern. Zudem sollen die Struktur und die Aufgaben der SRH überprüft und angepasst werden. Die beiden Kantone starten gemeinsam die Vorarbeiten, die für die Anpassung des Staatsvertrags notwendig sind.
Ausgabenbewilligung für den Ersatz der elektrischen Anlagen auf der Deponie Elbisgraben
Der Regierungsrat hat die gebundene einmalige Ausgabe in der Höhe von 1,2 Millionen Franken für den Ersatz der elektrischen Anlagen der Deponie Elbisgraben beschlossen. Damit ist die Energieversorgung nach dem Stand der Technik mit genügend Reserve für künftige Entwicklungen sichergestellt.
Ausweisungen aus dem Swisslos Fonds
Der Regierungsrat hat am 17. September 2024 aus dem Swisslos-Fonds für verschiedene Projekte Mittel in der Höhe von 204'101 Franken bewilligt. Details unter: Swisslos-Fonds