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Regierungsbulletin vom 4. Januar 2022
Gemeindebschlüsse
Der Regierungsrat genehmigt- die Änderung vom 3. Juni 2021 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Anwil.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Brislach am 16. Juni 2021 beschlossene Mutation «Iberech» zum Strassennetzplan Siedlung sowie zum Bau- und Strassenlinienplan «Hinter den Gärten».
- den von der Einwohnergemeindeversammlung Brislach am 16. Juni 2021 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan «Grienweg».
- den von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen am 21. September 2021 beschlossenen Waldbaulinienplan «Glashütte II».
Fondation des Archives de l’ancien Evêché de Bâle
Der Regierungsrat hat den Jahresbericht und die Rechnung 2020 sowie das Budget 2022 der Fondation des Archives de l’ancien Evêché de Bâle zur Kenntnis genommen.
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 31 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Erteilung des basellandschaftlichen Kantonsbürgerrechts an Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Der Regierungsrat hat die Erteilung des basellandschaftlichen Kantonsbürgerrechts für 51 Schweizer Bürgerinnen und Bürger beschlossen und die kantonale Gebühr festgelegt.
Genehmigung der Gemeindeabstimmung über die Aufnahme von Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürgern
Der Regierungsrat hat die Gemeindeabstimmungen über die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht für 20 Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürger genehmigt und die kantonale Gebühr festgelegt.
Leistungsvereinbarung mit dem «Verein Schadenorganisation»
Der Regierungsrat hat beschlossen, dem Verein «Schadenorganisation Erdbeben (SOE)» beizutreten und eine entsprechende Leistungsvereinbarung abzuschliessen.
Im Zusammenhang mit dem Massnahmenprogramm zur Erdbebenvorsorge des Bundes wurde ein Konzept zum Aufbau und Betrieb einer Schadenorganisation erarbeitet. Der daraus entstandene «Verein Schadenorganisation» stellt im Falle eines Erdbebens die Organisation sowie die nötigen personellen und technischen Ressourcen bereit, um beschädigte Gebäude beurteilen und eine Schätzung zu den zu erwartenden Wiederaufbau- bzw. Reparaturkosten erstellen zu können. Diese bilden die Grundlage für Gesuche um finanzielle Unterstützung durch den Bund und anderseits für die Beurteilung der finanziellen Wiederaufbauhilfe an die Grundeigentümer.