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Regierungsbulletin vom 5. April 2022
Wahl der regierungsrätlichen Kommissionen für die Amtsperiode 2022 bis 2026
Der Regierungsrat hat am 22. März 2022 die regierungsrätlichen Kommissionen für die Amtsperiode vom 1. April 2022 bis 31. März 2026 gewählt. Insgesamt wurden für 62 Kommissionen 610 Personen gewählt. Die regierungsrätlichen Kommissionen beraten und unterstützen die Regierung und die kantonale Verwaltung mit spezifischem Fachwissen aus unterschiedlichen Bereichen. Weitere Informationen: www.bl.ch/politik-und-behorden/regierungsrat/regierungsraetliche-kommissionen
Ausnahmebewilligung für das Eishockey-Länderspiel Schweiz gegen Frankreich am Ostersonntag
Gestützt auf das kantonale Ruhetagsgesetz hat der Regierungsrat die Durchführung des Eishockey-Vorbereitungsspiels auf die Weltmeisterschaft in Helsinki zwischen der Schweiz und Frankreich am Ostersonntag in der Eishalle St. Jakob-Arena genehmigt. Zuvor gab auch die Standortgemeinde Münchenstein ihr Einverständnis zur Ausnahmebewilligung.
Genehmigung Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat den vom Gemeinderat Ziefen am 28. Juni 2021 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan «Mutationen 2021» im Sinne der Erwägungen und mit Auflage genehmigt.
Auflage:
Der Strassennetzplan ist bei nächster Gelegenheit zu überprüfen und die hinreichende öffentliche Erschliessung von Parzellen in den Bauzonen sicherzustellen, soweit diese nicht bereits privat erschlossen sind oder werden.
Konzession für eine Grundwassernutzung zur Speisung eines Zierteichs
Der Regierungsrat erteilt der Würth AG die Konzession zur Förderung von Grundwasser zur Verwendung als Brauchwasser in Arlesheim.
Impulsberatung «erneuerbar heizen» wird künftig durch den Bund gefördert
Der Bund hat angekündigt, dass er per 1. April 2022 die Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» übernehmen und national einheitlich ausgestalten wird. Dieses neue Angebot des Bundes macht eine kantonale Förderung der Impulsberatung überflüssig. Der Regierungsrat hat Anhang 1 der kantonalen Energieförderverordnung entsprechend angepasst.
Gutheissung der Projekte und Verteilung der Einnahmen aus der Gasttaxe für das Jahr 2022
Gestützt auf das kantonale Gasttaxengesetz hat der Regierungsrat die von Baselland Tourismus für das Jahr 2022 vorgestellten Projekte geprüft und gutgeheissen. Zur Verwendung der Einnahmen aus der Gasttaxe hat der Regierungsrat überdies die Ausgabenbewilligungen für die vorgesehenen Gästeattraktionen und Gästeinformationen sowie für die Verwaltungskosten von Baselland Tourismus erteilt.