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Regierungsbulletin vom 5. Dezember 2023
Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat hat:- die Teilrevision vom 13. Juni 2023 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Muttenz genehmigt.
- die Totalrevision vom 7. Juni 2023 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Häfelfingen genehmigt.
Wasserversorgung verschiedener Gemeinden
Der Regierungsrat hat:- das Hardwasser-Bezugsrecht für die Gemeinde Allschwil per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einem Ausfall des Wasserwerks Lange Erlen (IWB) ausreichend mit Trinkwasser versorgt wird. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 4’400 Kubikmeter pro Tag, was dem mittleren Bedarf der Gemeinde Allschwil entspricht.
- das Hardwasser-Bezugsrecht für die Gemeinde Arlesheim per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einem Ausfall aller Grundwasserfassungen im Birstal ausreichend mit Trinkwasser versorgt wird. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 2'300 Kubikmeter pro Tag, was dem mittleren Bedarf der Gemeinde Arlesheim entspricht.
- das Hardwasser-Bezugsrecht für die Gemeinde Binningen per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einem Ausfall des Wasserwerks Lange Erlen (IWB) ausreichend mit Trinkwasser versorgt wird. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 3’300 Kubikmeter pro Tag, was dem mittleren Bedarf der Gemeinde Binningen entspricht.
- das Hardwasser-Bezugsrecht für die Gemeinde Birsfelden per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einem Ausfall aller Grundwasserfassungen im Birstal ausreichend mit Trinkwasser versorgt wird. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 2’900 Kubikmeter pro Tag, was dem mittleren Bedarf der Gemeinde Birsfelden entspricht.
- das Hardwasser-Bezugsrecht für die Gemeinde Frenkendorf per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einem Ausfall aller Grundwasserfassungen im Ergolztal ausreichend mit Trinkwasser versorgt wird. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 1'100 Kubikmeter pro Tag, was dem mittleren Bedarf der Gemeinde Frenkendorf entspricht.
- -das Hardwasser-Bezugsrecht für die Gemeinde Füllinsdorf per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einem Ausfall aller Grundwasserfassungen im Ergolztal ausreichend mit Trinkwasser versorgt wird. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 1'600 Kubikmeter pro Tag, was dem mittleren Bedarf der Gemeinde Füllinsdorf entspricht.
- das Hardwasser-Bezugsrecht für die Gemeinde Münchenstein per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einem Ausfall aller Grundwasserfassungen im Birstal ausreichend mit Trinkwasser versorgt wird. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 3'100 Kubikmeter pro Tag, was dem mittleren Bedarf der Gemeinde Münchenstein entspricht.
- das Hardwasser-Bezugsrecht für die Gemeinde Muttenz per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einem Ausfall der eigenen Trinkwasseraufbereitungsanlage ausreichend mit Trinkwasser versorgt wird. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 5’100 Kubikmeter pro Tag.
- das Hardwasser-Bezugsrecht für die Gemeinde Pratteln per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einem Ausfall aller Grundwasserfassungen im Ergolztal ausreichend mit Trinkwasser versorgt wird. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 5'900 Kubikmeter pro Tag, was dem mittleren Bedarf der Gemeinde Pratteln entspricht.
- das Hardwasser-Bezugsrecht für das Wasserwerk Reinach und Umgebung (WWR) per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinden im Versorgungsgebiet des WWR auch bei einem Ausfall aller Grundwasserfassungen im Birstal ausreichend mit Trinkwasser versorgt werden. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 12'500 Kubikmeter pro Tag, was dem mittleren Bedarf des WWR entspricht.
- das Hardwasser-Bezugsrecht für den Zweckverband Regionale Wasserversorgung Aesch-Dornach-Pfeffingen (ZV ADP) per 1. Januar 2024 neu festgelegt. Mit diesem Bezugsrecht ist gewährleistet, dass die Gemeinden im Versorgungsgebiet des ZV ADP auch bei einem Ausfall aller Grundwasserfassungen im Birstal ausreichend mit Trinkwasser versorgt werden. Das Wasserbezugsrecht umfasst eine Trinkwassermenge von 5'900 Kubikmeter pro Tag, was dem mittleren Bedarf des ZV ADP entspricht.
Festsetzung des Indexes 2024 zur Bewertung von Gebäuden für die Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Der Regierungsrat hat den Indexwert zur Bewertung von Gebäuden für die Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für das Jahr 2024 bei 1‘055 Indexpunkten belassen. Die zu beachtende Bauteuerung betrug 4,1 Prozent. Sie lag damit unter der Schwelle von 5 Prozent, die für eine Anpassung massgebend ist.
Inkraftsetzung der Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches
Der Regierungsrat setzt die Teilrevision per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Revision dient insbesondere zur Bereinigung und Klärung der Zuständigkeiten in den Bereichen der Kontrolle der Berufsbeistandschaften und der Aufsicht über die kommunalen Stiftungen.
Änderung der Finanzhaushaltsverordnung
Der Regierungsrat hat in der Finanzhaushaltsverordnung eine Anpassung der besonderen Zuständigkeiten der Direktionen und bei den Vorgaben zu den Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen vorgenommen. Zudem wurden die Grundsätze für die Abgabe von Baurechten angepasst.
Förderung des Hausärztenachwuchses in den Jahren 2024 bis 2026
Zur Förderung des Hausärztenachwuchses finanziert der Kanton Basel-Landschaft seit 2009 ärztliche Assistenzstellen in hausärztlichen Praxen mit. Das Ziel ist es, junge Ärztinnen und Ärzte dadurch für den Hausärztinnen-/Hausarztberuf und zur Übernahme einer Praxis im Kanton zu motivieren. Der Regierungsrat hat für die Jahre 2024 bis 2026 eine Ausgabe von jährlich 270'000 Franken (total 810'000 Franken) für die Weiterführung dieses Programms bewilligt.
Konzept zur Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über Velowege im Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat genehmigt das Konzept für die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über Velowege im Kanton Basel-Landschaft. Als Fachstellen gemäss neuem Bundesgesetz werden das Tiefbauamt (Velowegnetze für den Alltag) und das Amt für Raumplanung (Velowegnetze für die Freizeit) bezeichnet. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird mit der Erarbeitung der notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen und des kantonalen Richtplans beauftragt.
Bericht Verkehrsfluss und Entwicklungsprogramm zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes 2022
Der Regierungsrat hat Kenntnis genommen vom neusten Verkehrsflussbericht über die geplanten und bereits getroffenen Massnahmen zur Verhinderung und zum Abbau von Verkehrsstaus.
Personelle Unterstützung durch die Polizei Basel-Landschaft am Word Economic Forum in Davos
Der Regierungsrat bewilligt den Einsatz von 33 Mitarbeitenden der Polizei Basel-Landschaft zwecks Unterstützung der Kantonspolizei Graubünden bei der Gewährleistung der Sicherheit anlässlich des World Economic Forums in Davos sowie den Einsatz von 10 Mitarbeitenden für die operative Reserve vom 15. bis 19. Januar 2024.