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Regierungsrat legt epidemiologische Beurteilungskriterien für die Bewilligung von Grossveranstaltungen ab 1’000 Personen in Innenräumen fest
Mit einem Stufensystem hat der Regierungsrat die Beurteilungskriterien für die Bewilligung von Grossveranstaltungen ab 1'000 Personen in Innenräumen festgelegt. Die Kriterien richten sich nach der Spitalbelastung, dem Contact-Tracing und Ereignismanagement sowie der epidemiologischen Gesamtlage.
Gemäss der Covid-19-Verordnung des Bundes bedürfen Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen einer Bewilligung des Kantons. Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist eine günstige epidemiologische Lage im Kanton, ausreichende Kapazitäten in den Bereichen Contact-Tracing und Gesundheitsversorgung zum Veranstaltungszeitpunkt.
Mit einem Stufensystem hat der Regierungsrat nun konkrete Beurteilungskriterien festgelegt, anhand derer eine Bewilligung für eine Grossveranstaltung in Innenräumen im Einzelfall zu erteilen respektive mit weiteren Auflagen zu versehen oder zu widerrufen ist.
Das Stufensystem richtet sich nach den folgenden Beurteilungskriterien:
- Spitalbelastung in der gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) und spezifisch jene der Intensivstationen
- Sicherstellen von Contact-Tracing und Ereignismanagement aufgrund der Fallzahlen-Entwicklung
- Beurteilung der epidemiologischen Gesamtlage durch den koordinierten Sanitätsdienst des Bundes (KSD)
Wenn sich die definierten Kriterien nach der Erteilung einer Bewilligung verschlechtern, kann diese mit zusätzlichen Auflagen belegt oder widerrufen werden.
Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage wird die Bewilligung von Grossanlässen über 1000 Personen in Innenräumen für die nächsten Wochen voraussichtlich nicht möglich sein.
Der Regierungsrat hat bereits am 14. Dezember 2021 in seiner Stellungnahme an den Bund angeregt zu prüfen, «ob anstelle einer noch strengeren Handhabung für Gastro-, Kultur- und andere Kleinbetriebe nicht das Augenmerk der Massnahmen auf Grossveranstaltungen gerichtet werden und seitens Bundesrat Kapazitätsbestimmungen erlassen werden» müssten.