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Regierungsrat setzt Teilrevision des Energiegesetzes per 1. März 2025 in Kraft
Die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes tritt am 1. März 2025 in Kraft. Das hat der Regierungsrat heute beschlossen. Damit haben Bauherrschaften, das Gewerbe und die Gemeinden genügend Zeit, um sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen.
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Änderungen des kantonalen Energiegesetzes (EnG BL, SGS 490) am 1. März 2025 in Kraft treten. So bleibt den Bauherrschaften, dem Gewerbe und den Gemeinden genügend Zeit, um sich auf die neuen Bestimmungen im kantonalen Energiegesetz einzustellen. Die Teilrevision wird auf den nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt und in der chronologischen Gesetzessammlung publiziert.
Mit der Teilrevision des Energiegesetzes werden die kantonalen Ziele den Vorgaben des Bundesrechts angeglichen. Gemeinden mit einem Gasnetz sind ab Inkrafttreten verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren eine Energieplanung für ihr Gebiet oder ihre Region zu erstellen. Für grössere neue Nichtwohnbauten wie Verwaltungsgebäude, Schulen oder Verkaufsflächen wird eine Pflicht zur Gebäudeautomation eingeführt. Zudem muss bei neuen und bestehenden Nichtwohnbauten innerhalb von drei Jahren eine Betriebsoptimierung durchgeführt werden. Die Regelungen zur Energiegewinnung aus dem Untergrund werden präzisiert und an den aktuellen Stand der Forschung angepasst. Ausserdem werden die Möglichkeiten für Leistungsaufträge an Netzbetreiber und das kantonale Förderprogramm geringfügig erweitert. Der Regierungsrat erhält grundsätzlich die Befugnis, bei Bedarf Fördermittel für emissionsarme Fahrzeuge, Energiespeicher oder Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu gewähren.
Zur Konkretisierung der neuen Gesetzesbestimmungen plant der Regierungsrat, die kantonale Energieverordnung ebenfalls per 1. März 2025 anzupassen. Er wird zu gegebener Zeit über weitere Einzelheiten informieren.
Die Änderungen des kantonalen Energiegesetzes hat der Landrat hat am 19. Oktober 2023 beschlossen, gleichzeitig mit einer Änderung des Dekrets zum kantonalen Energiegesetz (SGS 490.1). Das Baselbieter Stimmvolk hat am 9. Juni 2024 der Teilrevision zugestimmt. Gemäss Beschluss des Landrats Nr. 112 vom 19. Oktober 2023 legt der Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Teilrevision fest.
Der Kanton unterstützt Gemeinden bei der Energieplanung mit einem Leitfaden.