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Regierungsrat stellt Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Prämienabzug für alle» vor
Die formulierte Gesetzesinitiative «Prämienabzug für alle» (Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) hätte enorme Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden zur Folge. Darum lehnt der Regierungsrat sie ab und präsentiert einen Gegenvorschlag. Dieser schlägt eine Erhöhung des Abzugs für allgemeine Versicherungsprämien, eine Erhöhung der Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten sowie für berufliche Aus- und Weiterbildungskosten vor.
Die Volksinitiative will das Problem der stark ansteigenden Kosten im Gesundheitswesen mit dem vollen Abzug der individuellen Krankenkassenprämien für die Grundversicherung bei der Einkommenssteuer angehen. Damit hat die Initiative primär eine Entlastung der Steuerzahlenden und nicht die Bekämpfung der Kostentreiber im Gesundheitswesen zum Gegenstand.
In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien in der Tat stark gestiegen. Die Folge eines vollumfänglichen Abzugs bei den Einkommenssteuern wäre aber ein massiver Steuerausfall: beim Kanton wären es jährlich um die 90 Millionen Franken Mindereinnahmen, bei den Gemeinden würden insgesamt 55 Millionen Franken fehlen. Das ist eindeutig zu viel für die Gemeindebudgets. Die Gemeinden würden zu stark belastet und einige müssten wohl zwangsläufig ihre Gemeindesteuerfüsse erhöhen. Zudem wäre aufgrund der zu erwartenden Steuerausfälle eine allfällig spätere Anpassung des Einkommenssteuer-Tarifs kaum mehr innert angemessener Frist zu finanzieren.
Der Gegenvorschlag
Daher konzentriert sich der Gegenvorschlag, wie die Gesetzesinitiative, auf die Erhöhung der steuerlichen Abzüge:
- der bisherige Abzug für allgemeine Versicherungsprämien soll um die Hälfte erhöht werden (Faktor 1.5)
- neu soll der Abzug pro Person 3'000 anstatt 2'000 Franken betragen
- für Verheiratete sollen 6'000 anstatt 4'000 Franken in Abzug gebracht werden können
- für Kinder soll der Abzug von bisher 450 auf neu 700 Franken pro Kind erhöht werden.
Mit einem Minderertrag von jährlich rund 26 Millionen Franken für den Kanton und immer noch 14,5 Millionen Franken für alle Gemeinden ist der Gegenvorschlag einerseits noch finanzpolitisch tragbar, und auch planbar.
Abzüge bei der Kinderbetreuung und für die Aus- und Weiterbildung
Zu den zwei weiteren aktuellen Anliegen, welche im Gegenvorschlag enthalten sind, gehören die Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten von bisher 10'000 auf neu 25'000 Franken pro Kind sowie des Abzugs für Aus- und Weiterbildungskosten von bisher 12'000 auf neu 18'000 Franken pro Person. Diese beiden Massnahmen unterstützen die Erwerbstätigkeit und schaffen zusätzliche steuerliche Erwerbsanreize, die der Gesellschaft als Ganzes dienen.