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Regierungsrat wünscht weitere Vorschläge zur Maturitätsreform
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) haben Vorschläge zum Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM) in die Vernehmlassung gegeben. Der Regierungsrat legt Wert darauf, dass Anpassungen am gymnasialen Bildungsweg das Baselbieter Erfolgsmodell weiter stärken.
Das Projekt WEGM soll den prüfungsfreien Zugang zu den Universitäten sicherstellen, die Bedeutung der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) stärken, die Effektivität des Gymnasiums erhöhen und Querschnittsthemen wie Digitalisierung oder politische Bildung aufgreifen. Diese Ziele unterstützt der Kanton Basel-Landschaft vollumfänglich. Sie erfordern eine Totalrevision von Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) und -verordnung (MAV), welche im August 2024 in Kraft treten soll.
Erhalt des Baselbieter Erfolgsmodells
Die Baselbieter Gymnasien bereiten ihre Absolventinnen und Absolventen bereits äusserst erfolgreich auf ein universitäres Studium vor: Im interkantonalen Vergleich belegen sie einen Spitzenplatz bei der Studienerfolgsquote. Ein wesentlicher Faktor dafür ist die kantonsspezifische Möglichkeit zur Vertiefung und Individualisierung gegen Ende der Ausbildung. Aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft muss dieser kantonale Spielraum in der Ausgestaltung des gymnasialen Bildungswegs zwingend erhalten bleiben.
Weniger ist mehr: wichtige Kritikpunkte
Die Vernehmlassungsvorschläge zu MAR/MAV überzeugen den Regierungsrat im Hinblick auf eine Stärkung der Studierfähigkeit nicht. Insbesondere die vorgesehene Umwandlung von bisher obligatorischen Fächern in Grundlagenfächer sowie die Einführung zusätzlicher Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer sind abzulehnen: Neben einer Überfrachtung der Stundentafel würde dies weitere Maturnoten generieren und damit die Bedeutung der einzelnen Fächer schwächen. Zudem würde die Vergleichbarkeit der Maturitäten weiter erschwert.
Weitere Vorbehalte gelten den vorgeschlagenen Prüfungsmodalitäten, den geprüften Fächern sowie den verschärften Anforderungen an das Bestehen der Abschlussprüfungen. Der Regierungsrat erhofft sich deshalb als Resultat der Vernehmlassung die Prüfung weiterer Vorschläge. Zudem fordert er aufgrund der komplexen Folgearbeiten an Stundentafeln und Lehrplänen eine Verlängerung der Umsetzungsfrist auf acht Jahre.