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Reinach: Ausgabenbewilligung für Ausbau Bruggstrasse Ost
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine einmalige Ausgabe von 5,9 Millionen Franken für den Ausbau und die Erneuerung der Bruggstrasse Ost in Reinach. Ziel ist die Verbesserung des Verkehrsflusses auf dem Autobahnzubringer und die Erstellung eines Fuss- und Radwegs.
In Reinach stockt häufig der Verkehr im Raum Bruggstrasse / Dornacherstrasse. Die Infrastruktur ist veraltet und muss instandgesetzt werden. Die Bruggstrasse ist ein wichtiger regionaler Zubringer zum Anschluss Reinach Süd der A18. Im Kreisel Bruggstrasse / Dornacherstrasse im Osten stossen zwei wichtige regionale Verkehrsachsen aufeinander.
Um die Verkehrssituation zu verbessern, werden vier normgerechte Fahrspuren auf der Bruggstrasse und ein abgetrennter, kombinierter Fuss- und Radweg gebaut. Das für den Ausbau benötigte Land wird vom Grundeigentümer des ehemaligen Stöcklin-Areals abgetreten. Die neuen Radweganschlüsse der projektierten «Velobrücke Kägen über A18» und dem geplanten «Birs-Radweg» im Rahmen des Birsstadt-Projekts werden auf der Bruggstrasse Ost zwischen der Fluhstrasse und der Birs miteinander verbunden. Damit wird für Velofahrende eine attraktive Situation geschaffen.
Der neu gebaute Kreisel erhält von der Bruggstrasse her einen unechten Bypass in Richtung Dornacherstrasse. Ein unechter Bypass ist eine zweistreifige Zufahrt zum Kreisel: Ein Fahrstreifen ist für rechts abbiegende, der andere für geradeaus fahrende Fahrzeuge reserviert. Die zusätzliche Zufahrt zum Kreisel kann auch für die Buspriorisierung genutzt werden. Die Bushaltestellen «Neu Reinach» und deren Zugänge werden entsprechend den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes neu gestaltet. Im Rahmen dieser Umbauten wird zugleich der Lärmschutz für die anliegenden Quartiere verbessert.
Dieses Projekt erzielt für alle Verkehrsträger deutliche Verbesserungen und legt den Grundstein für eine zukunftsfähige Infrastruktur im aufstrebenden Gebiet Neu-Reinach / Aesch Nord. Der Regierungsrat beantragt beim Landrat die entsprechende Ausgabe in Höhe von 5,9 Millionen Franken.
- Landratsvorlage (Geschäft Nr. 2023/231)
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