- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2022/164: «Wann wird KITAplus umgesetzt?»
KITAplus wird seit Oktober 2019 im Rahmen eines Pilotprojekts umgesetzt. Das Projekt dauert bis Ende 2024 und befindet sich derzeit in der Evaluationsphase. Gemäss geltendem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) liegt eine allfällige Regelung bezüglich der Tragung der Mehrkosten, die bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung entstehen, im Kompetenzbereich der Gemeinden. Der Kanton leistet im Rahmen der heilpädagogischen Früherziehung einen namhaften Beitrag an die Kosten von KITAplus. Die Finanzierung der Zusatzkosten sollen generell und gemeinsam mit den Gemeinden im Projekt «Weiterentwicklung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung» geklärt werden.
Beantwortung der Interpellation 2022/483: «Umgang der Sekundarschulen mit sensiblen Daten»
Aufgrund der Digitalisierung erweist sich der korrekte Umgang mit für die Umsetzung des Bildungsauftrags notwendigen sensiblen Daten im Schulalltag als zunehmend komplex und herausfordernd. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und die Schulen in dieser Aufgabe zu unterstützen, wird der Leitfaden Datenschutz der Bildungsdirektion in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsstelle Datenschutz aktualisiert.
Landratsvorlagen (Link)
Bericht zum Postulat 2019/617: «Photovoltaik-Anlagen steuerlich ent- statt belasten»
Der Regierungsrat stellt fest, dass die Besteuerung von Photovoltaikanlagen im Kanton Basel-Landschaft den allgemeinen gesetzlichen Grundsätzen entspricht und moderat ausfällt. Der Handlungsspielraum ist für den Kanton aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes eingeschränkt und derzeit maximal ausgenutzt. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht deshalb zurzeit nicht. Je nach Entwicklung auf Bundesebene wird es aber weitere steuerliche Erleichterungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Photovoltaikanlagen geben.
Ausgabenbewilligung für die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten bis zum ersten Facharzttitel in den Privatspitälern in den Jahren 2023 bis 2025
Die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in den Spitälern zu Fachärztinnen und Fachärzten ist für die Aufrechterhaltung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zentral. Für die Finanzierung der Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten bis zum ersten Facharzttitel in den Privatspitälern im Kanton Basel-Landschaft in den Jahren 2023 bis 2025 beantragt der Regierungsrat dem Landrat daher eine jährliche Ausgabe von 435'000 Franken. Dies entspricht dem Betrag der Vorjahre.
Bericht zum Postulat 2020/587: «KESB konstant verbessern: Klarere gesetzliche Regeln für die Veräusserung von Grundstücken»
Der Regierungsrat hält fest, dass der Immobilienmarkt dynamisch ist und allzu starre Regeln für den Grundstückverkauf von verbeiständeten Personen deren Interessen widersprechen könnten. Ein neu erarbeitetes Merkblatt als Grundlage für alle KESB dient jedoch als Orientierungshilfe für die verbeiständeten Personen und ihre Angehörigen.
Bericht zum Postulat 2020/534: Förderung von Sprach- und Kulturaustausch an den Baselbieter Schulen
Der Regierungsrat anerkennt die Wichtigkeit von Austauschprojekten an der Volksschule und deren Beitrag an die Förderung der Sprach- und Sozialkompetenzen. Er ist der Ansicht, dass die vorhandenen Angebote ausreichen und eine grosse Palette an Möglichkeiten bieten. Es bedarf deshalb keines zusätzlichen Konzepts für Sprach- und Kulturaustausch. Hingegen sollen die Schulen anhand von erfolgreich durchgeführten Austauschprojekten regelmässig auf die Wichtigkeit des Themas sensibilisiert werden, sodass möglichst viele Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines Austauscherlebnisses kommen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV)
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Umsetzung der Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen mittels einer sogenannten Ergänzungssteuer. Damit übernimmt die Schweiz die Entwicklungen im internationalen Steuerrecht und stärkt den hiesigen Standort für internationale Unternehmungen. Inhaltlich schlägt der Regierungsrat vor, gewisse Verordnungsbestimmungen noch einmal zu prüfen bzw. insbesondere auf die Kompatibilität mit den Mustervorschriften gemäss den OECD/G20-Vorgaben zu überprüfen.