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Steuervorlage 17 tritt im Kanton Basel-Landschaft auf 1. Januar 2020 in Kraft
Der Regierungsrat hat entschieden, die vom Baselbieter Stimmvolk Ende November 2019 angenommene Steuervorlage 17 (SV17) per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen.
Am 24. November 2019 hat das Baselbieter Stimmvolk der SV17 mit 63,2 Prozent zugestimmt. Der Regierungsrat hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Steuergesetzänderung per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit schafft er Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für die Baselbieter Unternehmen.
Mit der SV17 passt der Kanton das Unternehmenssteuerrecht an die internationalen Entwicklungen an. Zentrales Element der Baselbieter Steuervorlage bildet die gestaffelte Senkung des Gewinnsteuersatzes bis ins Jahr 2025 auf 13,45 Prozent. Im Gegenzug fällt die heutige steuerliche Privilegierung der Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften) weg. Die weiteren Eckpunkte der Reform sehen wie folgt aus:
– Einführung einer Patentbox mit einer Entlastung von 90 Prozent;
– Einführung eines zusätzlichen Abzugs für Forschung und Entwicklung von 20 Prozent;
– Entlastungsbegrenzung von 50 Prozent;
– Senkung des Kapitalsteuersatzes auf 1,6 Promille;
– Entlastung bei der Kapitalsteuer für denjenigen Teil des Eigenkapitals, der auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt;
– Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 60 Prozent (Teilbesteuerung);
– Erhöhung des Steuerabzugs für Kinderdrittbetreuungskosten auf 10'000 Franken pro Kind und Erhöhung der individuellen Prämienverbilligung um 17,4 Millionen Franken als sozialpolitischer Ausgleich.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass das Baselbiet mit der SV17 auch in Zukunft ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftskanton bleibt.