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Tätigkeitsbericht 2023–2024 der Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft
Der Regierungsrat nimmt Stellung zum Tätigkeitsbericht 2023–2024 der Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft betreffend Staatsanwaltschaft. Er zieht eine positive Bilanz und unterstützt die vier aktuellen Empfehlungen für die Staatsanwaltschaft.
Der Regierungsrat hat aus dem Bericht der Fachkommission erfreut zur Kenntnis nehmen können, dass die Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft ungeachtet der als hoch empfundenen Belastung gern für die Staatsanwaltschaft arbeiten. Diese Zufriedenheit spiegelt sich in einer andauernd niedrigen Fluktuationsrate wider. Dies trotz einer hohen Arbeitslast, die einerseits auf die seit Jahren andauernde Fallzunahme, andererseits auf den Mehraufwand zurückzuführen ist, der aus gesetzgeberischen Neuerungen und strengeren Anforderungen resultiere. Der Regierungsrat stellt zudem erfreut fest, dass es der Staatsanwaltschaft trotz dieser Mehrbelastungen gelungen ist, die Leistungsaufträge des Regierungsrats einzuhalten, mehrere ältere Verfahren abzubauen und sämtliche Empfehlungen aus früheren Tätigkeitsberichten umzusetzen bzw. in Umsetzung zu bringen.
Vier Empfehlungen der Fachkommission
- Mit Blick auf eine mögliche Straffung der Entscheidkompetenzen empfiehlt die Fachkommission, einerseits eine Kompetenzerweiterung für die Untersuchungsbeauftragten mit besonderen Aufgaben und andererseits die mittelfristige Einführung von Assistenz-Staatsanwältinnen und Assistenz-Staatsanwälten zu prüfen.
- Weiter empfiehlt die Fachkommission die Schaffung eines einheitlichen objektivierten Ablaufs zum Einholen von Rückmeldungen zur Arbeit von Untersuchungsbeauftragten und Sachbearbeitenden für deren Mitarbeitendengespräche.
- In einer weiteren Empfehlung spricht sich die Fachkommission dafür aus, die Untersuchungsbeauftragten besser in den Wissenstransfer miteinzubeziehen.
- In ihrer vierten Empfehlung geht die Fachkommission auf das Thema Cybercrime ein und empfiehlt die Erarbeitung eines neuen Cybercrime-Konzepts für die Staatsanwaltschaft sowie die Entwicklung einer gemeinsamen Cybercrime-Strategie zusammen mit der Polizei Basel-Landschaft.
Der Regierungsrat unterstützt sämtliche Empfehlungen und hat die Staatsanwaltschaft sowie die Sicherheitsdirektion beauftragt, diese zu prüfen und bis Ende 2025 über deren Umsetzung zu berichten.