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Vergütungs- und Verzugszinssätze 2023 bleiben unverändert
Der Regierungsrat hat beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2023 bei 0,2 Prozent zu belassen. Ebenfalls unverändert wird der Verzugszins 5,0 Prozent betragen.
Mit Blick auf die immer noch tiefen Zinssätze bei den Finanzinstituten ist der Vergütungszins von 0,2 Prozent für Steuervorauszahlungen nach wie vor attraktiv. Hinzu kommt die Tatsache, dass diese Zinsgutschrift nicht besteuert wird. Ein attraktiver Vergütungszinssatz soll für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Anreiz bieten, die Steuern frühzeitig zu bezahlen und dadurch dem Kanton zur nötigen Liquidität zu verhelfen.
Der Verzugszins wird im Jahr 2023 weiterhin 5,0 Prozent betragen. Da Verzugszinsen von den Steuern abgezogen werden können, ist die effektive Zinsbelastung tiefer. Verzugszinsen werden nur in Rechnung gestellt, wenn die steuerpflichtigen Personen weder ihre Vorausrechnungen noch die definitiv veranlagten Steuern fristgerecht bezahlen.