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Verstärkte Schutzmassnahmen an den Baselbieter Schulen
Aufgrund der in den Schulen stark ansteigenden Übertragungen des Coronavirus führt der Regierungsrat eine flächendeckende Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lernende ab der 5. Primarklasse sowie für die Lehrpersonen aller Stufen ein. Diese Massnahmen treten am Montag, 29. November 2021, in Kraft und gelten bis auf Weiteres.
Aktuell verbreitet sich das Sars-CoV-2-Virus besonders unter Kindern und Jugendlichen deutlich stärker als in der übrigen Bevölkerung und gelangt über die Schülerinnen und Schüler auch zu den besonders gefährdeten Personengruppen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft will sowohl aus pädagogischen wie auch sozialen und psychologischen Gründen am Präsenzunterricht auf allen Schulstufen festhalten. Die veränderte epidemiologische Lage macht dafür jedoch zusätzliche Massnahmen notwendig. Um dem Gesundheitsschutz aller Schulbeteiligten Rechnung zu tragen und die Ausbreitung des Virus generell einzudämmen, wird ab dem kommenden Montag das Tragen einer Maske in den Innenbereichen aller Schulen für Erwachsene sowie Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarklasse obligatorisch.
Eine Maskenpflicht gilt auch für jüngere Kinder, die eine Mehrjahrgangsklasse zusammen mit Schülerinnen und Schülern ab der 5. Primarklasse besuchen. Den Schülerinnen und Schülern der 1. bis 4. Primarklassen wird das Tragen einer Maske empfohlen. Im Sportunterricht sowie auf den Aussenarealen der Schulen besteht keine Maskentragpflicht.
Den Lehrpersonen sowie den Volksschülerinnen und -schülern ab der 5. Primarklasse werden die Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Finanzierung und Beschaffung ist der jeweilige Schulträger zuständig. Die kantonale Covid-19-Verordnung sowie die von den veränderten Massnahmen betroffenen Schutz- und Organisationskonzepte werden entsprechend angepasst.