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Volksinitiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» – Verlängerung der Behandlungsfrist
Der Regierungsrat erarbeitet derzeit in einem umfassenden Projekt einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien». Die Arbeiten schreiten voran und sind nun in die Konzeptphase eingetreten, in der eine Landratsvorlage mit einem Gesetzesentwurf erarbeitet wird. Dafür wird jedoch noch mehr Zeit benötigt, weshalb in Absprache mit dem Initiativkomitee dem Landrat eine Verlängerung der Behandlungsfrist um ein Jahr beantragt wird.
Der Landrat hat mit Beschluss vom 26. Januar 2023 den Regierungsrat beauftragt, einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» zu erstellen. Diese Arbeiten erfolgen im Rahmen des Projekts «Weiterentwicklung der familien- und schulergänzenden Betreuung (FEB/SEB) und der Tagesschulen». Die zahlreichen Stakeholder des Projekts werden in die Projektarbeiten involviert, so wird es als VAGS-Projekt (Verfassungsauftrag Gemeindestärkung) mit paritätischer Gemeindebeteiligung geführt, und es erfolgen regelmässig Rücksprachen mit der Standortförderungskommission und dem Soundingboard Gleichstellung. Zudem amtet der Regierungsrat als Steuerungsausschuss des Gesamtprojekts und wird daher regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert, um richtungsgebende Entscheide treffen zu können.
Die Arbeiten schreiten voran. Namentlich konnten die Initialisierungsphase Ende August 2024 abgeschlossen, und die Konzeptphase, welche die Ausarbeitung der Landratsvorlage inklusive des entsprechenden Gesetzesentwurfs beinhaltet, begonnen werden. Diese Arbeiten brauchen allerdings noch etwas Zeit, insbesondere um weiterhin eine breit abgestützte und fundiert ausgearbeitete Lösung zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Initiativkomitee Kontakt aufgenommen, um über den Projektstand und den Verlängerungswunsch zu informieren. Das Initiativkomitee hat der Verlängerung zugestimmt, gleichzeitig aber auf den dringenden Handlungsbedarf in der Thematik hingewiesen.