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Wahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter am 28. November 2021
Der Regierungsrat hat die Wahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter für die Amtsperiode vom 1. April 2022 bis 31. März 2026 auf den 28. November 2021 angesetzt. Alle vier Jahre werden in den 15 Friedensrichterkreisen des Kantons Basel-Landschaft Neuwahlen durchgeführt. Für jeden Friedensrichterkreis werden 2 Mitglieder gewählt.
Bei der Wahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter ist die stille Wahl zulässig. Dies bedeutet, dass Wahlvorschläge bis zum 48. Tag vor dem Wahltag eingereicht werden können. Die Landeskanzlei prüft für jeden Friedensrichterkreis, wie viele Personen einen Wahlvorschlag eingegeben haben. Wenn am 34. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft der Regierungsrat als Erwahrungsinstanz die Urnenwahl für diesen Friedensrichterkreis, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit. In jenen Friedensrichterkreisen, in welchen die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht vorliegen, wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Für die Urnenwahl werden diejenigen Personen, welche bis zum 48. Tag vor dem Wahlgang einen Wahlvorschlag eingegeben haben, in ihrem Friedensrichterkreis auf einem amtlichen Informationsblatt aufgeführt. Dieses wird zusammen mit den Stimmzetteln an die Stimmberechtigten des jeweiligen Friedensrichterkreises verschickt.
Die Formulare zur Einreichung eines Friedensrichterkreises sind auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft abrufbar. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 48.Tag (11. Oktober 2021), 17.00 Uhr, in Papierform auf der Landeskanzlei und elektronisch via E-Mail an wahlen-abstimmungen@bl.ch eingereicht werden.
Weitere Informationen zu den Wahlen finden sie hier: www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/friedensrichter-innen