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Wahl des Leitenden Jugendanwaltes
Aufgrund der Erreichung des regulären Pensionsalters hat die bisherige langjährige Leitende Jugendanwältin Corina Matzinger per 31. August 2025 ihren Rücktritt erklärt. Aus diesem Grund ist die Funktion des Leitenden Jugendanwalts bzw. der Leitenden Jugendanwältin für den Rest der Amtsperiode per 1. September 2025 neu zu besetzen.
Gemäss § 11 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) wählt der Landrat auf Vorschlag des Regierungsrats die Leitende Jugendanwältin oder den Leitenden Jugendanwalt. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den heutigen Stellvertreter der Leitenden Jugendanwältin, lic. iur. Lukas Baumgartner, 1975, für die bis zum 31. März 2026 laufende Amtsperiode als Leitenden Jugendanwalt mit einem Pensum von 100 Prozent zu wählen.
Langjährige Erfahrung in der Jugendanwaltschaft
Lukas Baumgartner erfüllt alle Voraussetzungen für die Ausübung dieser sehr anspruchsvollen Führungsaufgabe. Er blickt auf viele erfolgreiche Berufsjahre beim Kanton Basel-Landschaft zurück. Seit 2005 war er in verschiedenen Funktionen im Kanton Basel-Landschaft tätig, unter anderem auch als Staatsanwalt. Von 2011 bis Ende 2014 amtete er als Jugendanwalt bei der Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft und seit Januar 2015 als stellvertretender Leitender Jugendanwalt.
Frühzeitige Einbindung in die laufenden Projektarbeiten
Aktuell wird im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprojekts innerhalb der Sicherheitsdirektion die Zusammenlegung von Jugendanwaltschaft und Staatsanwaltschaft geprüft. Die Wahl der Nachfolge der derzeitigen Leitenden Jugendanwältin zum jetzigen Zeitpunkt soll gewährleisten, dass eine frühzeitige Einbindung in die laufenden Projektarbeiten erfolgen kann.
