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Zusammenarbeit von kantonalen Geschäftsprüfungskommissionen: Regierungsrat schlägt Austausch vor
In ihrem Bericht vom 5. Juni 2024 nimmt die baselstädtische Geschäftsprüfungskommission (GPK) Stellung zu einem Vorgang des Literaturausschusses BS/BL und den zuständigen Ämtern. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft legt Wert darauf, dass kantonale Gremien wie eine GPK grundsätzlich kantonale Geschäfte prüfen und darüber berichten. Beim Kommentieren von kantonalen Vorgängen in Nachbarkantonen erwartet er eine angemessene Zurückhaltung.
Dies gilt insbesondere, wenn einzelne Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft gegenüber den Medien aktiv genannt und kritisiert werden, vorab mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Kantons als Arbeitgeber. Zudem muss gewährleistet sein, dass ein Sachverhalt vollständig und somit korrekt wiedergegeben wird.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schlägt vor, zum Thema Zusammenarbeit der kantonalen Geschäftsprüfungskommissionen einen Austausch zu initiieren, um ein gemeinsames Verständnis für das Vorgehen bei Stellungnahmen zu definieren, die über den eigenen Kanton hinausgehen.