Vernehmlassungen
- Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen des Kantons Basel-Landschaft zu den Bundesvernehmlassungen sowie zu weiteren Konsultationen.
- Vernehmlassungen
Die Kantonsverfassung hält das Recht der Öffentlichkeit fest, über Erlasse und Beschlüsse rechtzeitig informiert zu werden (§ 34 KV). Dabei sind von einer Vorlage besonders Betroffene in geeigneter Form anzuhören.