
Barbara Gafner Vorsteherin
Die Finanzkontrolle ist ein Fachorgan der Finanzaufsicht. Sie stellt eine wirksame Kontrolle über den staatlichen Finanzhaushalt sicher.
Die Finanzkontrolle dient dem Parlament und der Exekutive als interne und externe Revisionsstelle und erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen. Diese sind darauf ausgerichtet, die Geschäftsprozesse zu verbessern.
Finanzkontrollgesetz Basel-Landschaft (SGS 311)
Pflichtenheft für den Begleitausschuss Finanzkontrolle (SGS SGS 311.111)