Aufgaben

Die Finanzkontrolle prüft die Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von Prozessen bei einzelnen Dienststellen / Einheiten.
Interne Revisionen
Prüfungen innerhalb der Kantonsverwaltung und bei Empfängern von Subventionen, Prüfungen im Rahmen der Finanzaufsicht ausserhalb der Kantonsverwaltung.
Externe Revisionen
Jährliche Prüfung und Berichterstattung aufgrund besonderer rechtlicher Erfordernis, im Gegensatz zur internen Revision, die aufgrund eigener Planungs- und Prioritätenfestlegung erfolgt; externe Revisionstellenmandate.
Besondere Aufgaben
Beratungsaufträge
Besondere Beratungsaufträge, Abklärungen etc.
Fachmitarbeit
Beiträge zu Vernehmlassungen, Beiträge zu Projekten und Kommissionsarbeiten (einschliesslich landrätliche Kommissionen).
Prüfungsgrundsätze
Die Finanzkontrolle orientiert sich bei ihrer Tätigkeit an nationalen und internationalen Prüfungsstandards.
Sie begründet ihre Feststellungen und Empfehlungen objektiv. Die Stellungnahmen der Geprüften sind Bestandteil der Berichterstattung.
Das Ziel der Finanzkontrolle ist nicht in erster Linie begangene Fehler aufzudecken, sondern auf Vermeidung solcher in Zukunft hinzuwirken.
Prüfungskriterien
Die Finanzkontrolle prüft den Finanzhaushalt nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit.
Sie trägt zur Zielrealisierung von Organisationen bei, indem sie eine systematische und anerkannte Vorgehensweise für die Bewertung und Steigerung der Effektivität des Risikomanagements, der Steuerung und Verwaltung ("Governance") bereitstellt.
Sie unterstützt die Verwaltung bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozess bewertet und diese verbessern hilft.
Sie trifft Massnahmen, um ihre Aufsicht in Zukunft vermehrt in Richtung Leistungsprüfungen auszubauen. Die Finanzkontrolle ist mit anderen Worten aufgerufen, sich nicht auf die traditionelle Rolle der ex-post Betrachtung zu beschränken, sondern einen aktiven Beitrag zur Unterstützung einer soliden Finanzpolitik zu leisten.
Als Finanzaufsichtsorgan übt sie keine Vollzugsaufgaben aus.
Neuen Verwaltungsmodellen, die mehr Effizienz versprechen, steht die Finanzkontrolle positiv gegenüber und unterstützt die Umsetzung und Sicherung der Verfahren auf allen Stufen.
Begleitausschuss
Dinkel Fredy (Grüne), Präsident |
Schürch Ernst (SP), Vizepräsident |
Epple Dieter (SVP) |
Lauber Anton (Die Mitte), Regierungsrat |
Weber Andreja (FDP) |