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Besondere Behörden – Unterstützung der drei Staatsgewalten
Landeskanzlei – Stabsstelle von Regierungsrat und Landrat sowie Staatsarchiv
Die Dienstleistungen im Überblick
Die Landeskanzlei (LKA) ist die allgemeine Stabsstelle von Regierungsrat und Landrat. Sie unterstützt Regierung, Parlament und Kommissionen in ihrer Arbeit, vor allem bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der verschiedenen Gremien. Sie plant und organisiert die kantonalen Wahlen und Abstimmungen, führt die chronologische und systematische Gesetzessammlung nach und hält die Website des Kantons à jour. Die Landeskanzlei wird von der Landschreiberin geleitet, die vom Landrat gewählt wird.

Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich
Im Amt seit: 1. August 2018
Parlamentsdienst
Der Parlamentsdienst bereitet die Sitzungen des Landrats und jene der Kommissionen vor, verfasst die jeweiligen Protokolle und unterstützt die Parlamentsmitglieder in ihrer Arbeit. Pro Jahr schreiben die Mitarbeitenden des Parlamentsdienstes die Protokolle von knapp 100 Stunden Debatte im Landrat und von zirka 140 meist halb-, manchmal ganztägigen Kommissionssitzungen. Ausserdem übernehmen sie Recherchearbeiten für die Landrätinnen und Landräte und unterstützen die Kommissionspräsidien beim Verfassen der Kommissionsberichte. Jeder landrätlichen Kommission ist eine Kommissionssekretärin oder ein Kommissionssekretär zugeteilt. Diese begleiten die Arbeit der Kommissionen und deren Geschäfte.
Politische Rechte
Die Abteilung Politische Rechte ist für die Durchführung der Wahlen und Abstimmungen im Kanton und die Betreuung der Gesetzessammlung zuständig.
Zentrale Dienste
Die Zentralen Dienste stellen Beglaubigungen aus. Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, dient die sogenannte Apostille als Beglaubigung. Weiter verwaltet die Abteilung die Sitzungszimmer im Regierungsgebäude, organisiert Anlässe und bearbeitet die eingehende Post.
Regierungsgeschäfte und Kommunikation
Die Abteilung Regierungsgeschäfte und Kommunikation übernimmt die Vor- und Nachbereitung der Regierungssitzungen. Sie erstellt auf der Basis der Anträge der Direktionen die Traktandenliste der Regierungssitzungen und stellt die getroffenen Entscheide der Regierung aus. Zudem stellt sie die Kommunikation des Regierungsrats sicher. Sie leitet die verschiedenen Kommunikationsgefässe wie das Internet, die Social-Media-Kanäle oder das digitale Amtsblatt des Kantons und koordiniert die Kommunikation der Kantonsverwaltung. Sie ist auch für die Organisation von Anlässen auf Einladung des Regierungsrats zuständig.
Digitale Dienste
Die Abteilung Digitale Dienste ist für die Weiterentwicklung und den Betrieb der drei direktionsübergreifenden digitalen Basisplattformen Internet, Intranet und BL-Konto zuständig. Zudem unterstützt die Landeskanzlei die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Bereitstellung von Online- Dienstleistungen für die Öffentlichkeit.
Aussenbeziehungen
Regierungsrat und Landrat pflegen vielseitige Kontakte mit den Bundesbehörden, mit anderen Kantonsregierungen und -parlamenten, mit Behörden des benachbarten Auslands, mit den Gemeinden und mit wirtschaftlichen sowie anderen privaten Akteurinnen und Akteuren. Für die Organisation und Koordination dieser Kontakte ist die Landeskanzlei zuständig. In Zusammenarbeit mit den Direktionen bereitet sie die interkantonalen und grenzüberschreitenden Sitzungen und Vorhaben vor und begleitet die Aussenbeziehungen zu Nachbarn und die Interessensvertretung auf Bundesebene. Die Landeskanzlei beherbergt ausserdem die Sekretariate der Nordwestschweizer Regierungskonferenz sowie der Interparlamentarischen Konferenz der Nordwestschweiz.
Staatsarchiv
Das Staatsarchiv ist das zentrale Archiv des Kantons. Als «Gedächtnis des Kantons» sorgt es für die fachgerechte Aufbewahrung, Erschliessung und Vermittlung von archivischem Kulturgut. Archivierung macht staatliches Handeln nachvollziehbar, dient der Rechtsstaatlichkeit, schafft Transparenz gegenüber der Bevölkerung und ermöglicht wissenschaftliche Forschung. Das Staatsarchiv ist öffentlich und für alle Interessierten zugänglich. Die Bestände des Staatsarchivs reichen vom 13. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Schwer- punkt bilden die Unterlagen seit der Kantonsgründung im Jahr 1832. Daneben befinden sich im Staatsarchiv auch Unterlagen von Privaten (Einzelpersonen, Firmen, Vereine), Fotografien, Karten, Pläne und Zeitungen. Das Staatsarchiv unterstützt die kantonalen Dienststellen bei der Organisation ihrer Aktenführung und entscheidet darüber, welche Unter- lagen aus rechtlichen oder historischen Gründen aufbewahrt werden müssen. Zudem ist es Kompetenzzentrum in Fragen der elektronischen Archivierung.
Weitere Informationen
Datenschutz – Umgang mit Informationen
Die unabhängige Aufsichtsstelle Datenschutz
Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz und schützt somit die Privatsphäre. Er schützt also nicht nur die Daten selbst, sondern vor allem die Personen, über die Daten bearbeitet werden. So führt die Aufsichtsstelle Datenschutz (ASD) bei den öffentlichen Organen des Kantons Beratungen, Vorabkontrollen, Kontrollen und Schulungen durch und nimmt zu datenschutzrelevanten Erlassen Stellung. Zu den öffentlichen Organen zählen die Kantonsverwaltung, die Gemeinden, öffentliche Institutionen sowie Private, die eine öffentliche Aufgabe übernehmen. Ebenfalls berät und unterstützt die ASD Betroffene bezüglich Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip. Ihr Angebot umfasst auch Auskünfte an und fachlich fundierte Einschätzungen für Landrat und Medien.
Per 1. April 2018 wurde Markus Brönnimann vom Landrat als Datenschutzbeauftragter des Kantons gewählt. Er leitet in dieser Funktion die ASD.

Datenschutzbeauftragter Markus Brönnimann
Im Amt seit: 1. April 2018
Privatsphäre schützen
Damit Privates privat bleibt, gibt die Verfassung jeder Person das Recht, über die Verwendung und Bekanntgabe ihrer persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen. Geschützt wird die Freiheit jeder Person, selbst zu entscheiden, wer bei welcher Gelegenheit was über sie weiss.
Wer staatliche Leistungen beansprucht, muss dem Staat bestimmte Personendaten preisgeben. Bearbeitet der Staat die ihm anvertrauten Personendaten, so muss er sich an Verfassung und Gesetz halten. Das Datenschutzrecht verpflichtet den Staat, dafür zu sorgen, dass die Daten aller Personen rechtmässig und ausreichend sicher bearbeitet werden und dass die Privatsphäre jeder Person geschützt bleibt.
Rechte der Bürgerinnen und Bürger
Das Datenschutzrecht garantiert jeder Person das Recht zu wissen, welche Daten der Staat über sie erfasst hat. Zudem hat jede Person das Recht, Einsicht in die eigenen Daten zu nehmen, Daten sperren und falsche Daten berichtigen zu lassen sowie gegen widerrechtliches Bearbeiten von Personendaten vorzugehen.
Schweizerische Datenschutzbehörden
In der Schweiz gibt es einen Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, der für Privatunternehmen und Bundesbehörden zuständig ist. Alle Kantone haben die Pflicht, eigene unabhängige Datenschutzbehörden einzurichten. Der Kanton Basel-Landschaft hat seit Anfang der 1990er-Jahre eine Datenschutzbehörde, die ihren Auftrag unabhängig wahrnimmt. Damit die Leitung der Behörde unabhängig ist, wird die oder der Datenschutzbeauftragte alle vier Jahre vom Landrat gewählt und untersteht einzig der parlamentarischen Oberaufsicht.
Weitere Informationen
Kantonale Finanzkontrolle – Fachorgan der Finanzaufsicht
Auftrag
Die Finanzkontrolle stellt als oberstes Fachorgan der Finanzaufsicht eine wirksame Kontrolle des staatlichen
Finanzhaushalts sicher. Weiter unterstützt sie gemäss Finanzkontrollgesetz (FKG) Kantonsparlament, Regierungsrat und Kantonsgericht in der Ausübung ihrer Oberaufsicht.
Ihre Ergebnisse legt die Finanzkontrolle gemäss den gesetzlichen Grundlagen den Geprüften, den zuständigen Regierungsstellen und den parlamentarischen Kommissionen in Form von Berichten inklusive ihrer Empfehlungen sowie Stellungnahmen der Geprüften vor. Die Finanzkontrolle steht das ganze Jahr über in regelmässigem Kontakt mit den Regierungsstellen und den parlamentarischen Oberaufsichtsbehörden. Um die generelle Unabhängigkeit der Finanzkontrolle zu unterstreichen, wechselte mit dem Inkrafttreten des FKG am 1. Juli 2009 die organisatorische Zuordnung vom Regierungsrat zum Landrat, vertreten durch den «Begleitausschuss Finanzkontrolle».

Vorsteherin: Barbara Gafner
Im Amt seit: 1. August 2018
Aufgabenbereich
Die kantonale Finanzkontrolle Basel-Landschaft übt ihre Tätigkeit aus für:
- Abschlussprüfungen und Revisionsstellenmandate gemäss dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG). Im Weiteren werden die Jahresrechnungsprüfungen nach den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH), dem Standard zur ein- geschränkten Revision und dem Standard zur Review durchgeführt.
- die Finanzaufsicht gemäss den nationalen und internationalen Prüfungsstandards.
Sie begründet ihre Feststellungen und Empfehlungen in den Berichten objektiv. Die Stellungnahmen der Geprüften sind Bestandteil der Berichterstattung. Die kantonale Finanzkontrolle unterstützt mit ihrer Arbeit die Geprüften dahingehend, die begangenen Fehler zu erkennen und um generell auf Verbesserungen hinzuwirken.
Abschlussprüfungen
Die Finanzkontrolle ist von Gesetzes wegen Abschlussprüferin der Jahresrechnung des Kantons Basel-Landschaft und der öffentlich-rechtlichen Anstalten Kantonsspital Baselland (KSBL) und Psychiatrie Baselland (PBL).
Finanzaufsicht
Die Finanzkontrolle erstellt eine Jahresplanung und prüft den Finanzhaushalt von Verwaltung und Beteiligungen nach den Kriterien Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie steht der Verwaltung bei Bedarf auch beratend zur Seite, um Mehrwerte zu schaffen sowie Geschäftsprozesse zu prüfen und zu verbessern. Als Finanzaufsichtsorgan übt die Finanzkontrolle keine Vollzugsaufgaben aus.
Revisionsstellenmandate
Die Finanzkontrolle ist bei privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Mandaten als Abschlussprüferin tätig.
Prüfungsgrundsätze
Die kantonale Finanzkontrolle prüft den Finanzhaushalt nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit.
Sie unterstützt die Verwaltung bei der Erreichung ihrer Zie- le, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements und des inter- nen Kontrollsystems, der Kontrollen sowie der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft. Sie trifft Massnahmen, um ihre Aufsicht in Zukunft vermehrt in Richtung Leistungsprüfung auszubauen.
Weitere Informationen
Ombudsstelle – Schlichtungsstelle des Kantons
Unabhängige Vermittlung
Seit 1. September 1989 hat der Kanton Basel-Landschaft eine Ombudsperson. Sie handelt als vierte Kraft im Staat neben Exekutive, Legislative und Judikative. Ihre unabhängige Stellung, die in der Kantonsverfassung festgehalten ist, ermöglicht ihr eine unvoreingenommene Verwaltungskontrolle von der untersten Gemeindestufe bis zum Regierungsrat. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, zum Rechtsfrieden beizutragen. Die Ombudsperson wird vom Landrat gewählt.
Aufgabenbereiche
Die Ombudsperson steht der Bevölkerung bei Streitigkeiten mit Behörden, Verwaltungen von Kanton und Gemeinden sowie mit privaten Institutionen, die in Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben hoheitlich handeln, als unabhängige Vermittlerin zur Verfügung. Ihre Dienstleistungen sind kostenlos.
In ihren Aufgabenbereich fallen zum Beispiel Steuerangelegenheiten, Baufragen, Probleme mit Schul- und Sozialhilfebehörden, mit der Polizei, dem Arbeitsamt etc. Für die Kontrolle der Gerichte und für Streitfragen, die von diesen behandelt werden, ist sie nicht zuständig. Auch nicht für private Streitigkeiten beispielsweise zwischen Mieter- und Vermieterschaft. Die Ombudsperson kann auch von den Verwaltungsangestellten bei Personalkonflikten angerufen werden. Daneben ist sie zuständig für Whistleblowing-Fälle im Kanton.
Beratung, Vermittlung und Kontrolle
Die Ombudsperson hört sich die Hilfesuchenden persönlich an und berät sie. Sie nimmt Beschwerden entgegen und untersucht aus neutraler Sicht, ob die Amts- und Dienststellen rechtmässig, korrekt und zweckmässig gehandelt haben. Je nach Fall reicht eine Erläuterung des Sachverhalts oder der Rechtslage. Andernfalls vermittelt sie mit dem Ziel, den Konflikt zu lösen. Sie ist aber nicht befugt, Entscheide aufzuheben. Lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, kann die Ombudsperson schriftliche Empfehlungen abgeben.


Ombudspersonen
Vera Feldges und
Béatrice Bowald
Im Amt seit: 1. Mai 2020
Vertrauensperson
Behörden und Institutionen sind gegenüber der Ombudsperson zu uneingeschränkter Auskunft verpflichtet. Im Rahmen ihrer Aufgabe kann sie alle Verwaltungsakten einsehen. Die Ombudsperson selbst untersteht der Schweigepflicht.
Bürgerfreundlich
Die Ombudsperson achtet auch auf Verbesserungsmöglichkeiten in der Verwaltungstätigkeit und gibt dementsprechende Empfehlungen ab.