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Politisches System – Föderalismus und Gewaltentrennung
Föderalistische Struktur
Der staatliche Aufbau der Schweiz ist föderalistisch und gliedert sich in drei politische Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden.
Die kleinste politische Einheit in der Schweiz ist die Gemein- de. Zurzeit gibt es 2136 Gemeinden (Stand 1. Januar 2023), davon 86 im Kanton Basel-Landschaft. Fünf Gemeinden in unserem Kanton haben ein eigenes Parlament, die anderen nutzen die direktdemokratische Form der Gemeindeversammlung, an der alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner teilnehmen können. Hier lassen sich die Stimm- berechtigten nicht durch Abgeordnete (Parlament) vertreten, sondern fällen als Legislative selbst Beschlüsse. Der Gemeinderat (Exekutive) wird vom Volk gewählt.
Die nächstgrössere politische Einheit ist der Kanton. Die
26 Schweizer Kantone werden auch Stände genannt. Die Stände sind die ursprünglichen Staaten, die sich 1848 zu einem Bund zusammengeschlossen und diesem einen Teil ihrer Souveränität abgetreten hatten. Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament (Legislative), eine eigene Regierung (Exekutive) und eigene Gerichte (Judikative). Die Grösse der Kantonsparlamente ist sehr unterschiedlich. Im Kanton Appenzell-Innerrhoden bilden 50 Abgeordnete das Kantonsparlament, im Kanton Zürich besteht das Parlament aus 180 vom Volk gewählten Vertreterinnen und Vertretern.
Gewaltentrennung
Auf den politischen Ebenen werden die Gewalten jeweils in Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (richterliche Gewalt) aufgeteilt. Durch diese Gewaltenteilung wird eine gegenseitige Kontrolle und Machtbegrenzung der Staatsorgane erreicht.
Die gesetzgebende Behörde (Legislative) im Kanton Basel-Landschaft ist der Landrat. Die 90 Mitglieder werden nach dem Verhältniswahlrecht (Proporzsystem) in vier Wahlregionen und zwölf Wahlkreisen für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Die ausführende Gewalt (Exekutive) ist der Regierungsrat. Er setzt sich im Kanton Basel-Landschaft aus fünf Mitgliedern zusammen, die für eine Amtsdauer von vier Jahren im Mehrheitswahlrecht (Majorzsystem) gewählt werden. Jede Regierungsrätin und jeder Regierungsrat steht einer Direktion vor.
Das Kantonsgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde (Judikative) des Kantons.