- Basel-Landschaft
- Organisation
- Besondere Behörden
- Landeskanzlei
- Kanzleidienste
Kanzleidienste
Die Landeskanzlei erbringt folgende Kanzleidienstleistungen:
- die zentrale Postverteilung;
- die Zuweisung oder die direkte Beantwortung aller Anfragen und Eingaben, einschliesslich Beschwerden an den Regierungsrat;
- die Organisation von Anlässen für den Landrat;
- den Weibeldienst;
- den Betrieb der Empfangszone im Regierungsgebäude;
- die Ordnung der Nutzung und der Vermietung von Räumlichkeiten im Regierungsgebäude sowie die Betreuung und Bewirtschaftung derselben;
- Beglaubigungen für die Verwendung im Verkehr mit inländischen und ausländischen Behörden.
- Beglaubigungen für die Verwendung im Verkehr mit inländischen und ausländischen Behörden dürfen von den sachlich zuständigen Mitarbeitenden unterzeichnet werden. Die Landschreiberin oder der Landschreiber kann weitere Mitarbeitende der Landeskanzlei zur Unterschrift von Beglaubigungen berechtigen.
- Begleitung von Landrat und Regierungsrat mit einer Standesweibelin oder einem Standesweibels.