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Corporate Design
Die Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft wird durch ihr Corporate Design mit einer eigenständigen und einheitlichen Identität erkennbar. Dadurch wird die staatliche Leistung nach innen und aussen sichtbar. Leistungen und Botschaften erhalten den klaren Absender «Kanton Basel-Landschaft».
Zentrales Element des Auftritts ist der Baselbieter Rotstab, der mit dem Schriftzug «Basel-Landschaft» als zentrale Wortbild-Marke eingesetzt wird. Der Aufritt von Behörden und Verwaltung ist kompakt und aufs Wesentliche reduziert. Er nimmt Bezug zur Tradition und wirkt gleichzeitig modern.

Logo
Logo, Schrift und Farbe bilden als Bildmarke die Grundelemente des visuellen Auftritts der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft und geben dem Corporate Design eine klare Wiedererkennbarkeit.
Das Logo darf in keiner Weise verändert oder nachgezeichnet werden.

Logo-Bezug und Kontakt
Die Landeskanzlei ist zuständig für die Einhaltung und Weiterentwicklung des Corporate Designs der kantonalen Verwaltung Basel-Landschaft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die/den Kommunikationsverantwortliche/n in Ihrer Direktion oder an die Landeskanzlei (kommunikation@bl.ch). In Konfliktfällen entscheidet die Generalsekretär/innen-Konferenz.
Die verschiedenen Logo-Versionen können via Kommunikationsverantwortliche der Direktionen oder die Landeskanzlei bezogen werden.
Die Abteilung Rechnungswesen, Einkauf und Logistik beschafft sämtliche Drucksachen der kantonalen Verwaltung und überwacht zusammen mit der Landeskanzlei die Einhaltung des Corporate Designs.
Kontakt
Landeskanzlei
Kanton Basel-Landschaft
Rathausstrasse 2
CH-4410 Liestal
T 061 552 51 11
kommunikation@bl.ch
Abteilung Rechnungswesen, Einkauf und Logistik
Adriano Leanza und Flavia de Marchi
Rheinstrasse 32
4410 Liestal
T 061 552 60 18
E-Mail: bksd-drucksachen@bl.ch
Farben
Primärfarben
Die wichtigste Farbe und massgeblich für die Wiedererkennung der Marke Basel-Landschaft ist das BL-Rot. (Es wird verwendet für das Logo sowie für Titel und besondere Hervorhebungen.)
Für das einfarbige Drucken wird anstelle des BL-Rotes das BL-Grau eingesetzt. Das Logo darf niemals schwarz eingesetzt werden, um eine Verwechslung mit dem Baslerstab zu vermeiden.
Schwarz wird für das Setzen von Schriften und für Linien oder Grafiken verwendet.

BL-Rot
PANTONE 1795 U
CMYK 0/100/100/0
RGB 255/0/0
Hex #ff0000
RAL 3028 Reinrot
3M 100-368 Light Red/50-46

BL-Grau
CMYK 0/0/0/50
RGB 128/128/128
Hex #808080
RAL 7004 Signalgrau
3M 100-822 Mid Grey

Schwarz
CMYK 0/0/0/100
RGB 0/0/0
Hex #000000
RAL 9005 Tiefschwarz
3M 100-12 Black

Sekundärfarben
Sekundärfarben werden beispielsweise für Grafiken verwendet oder bei Tabellen zur Hinterlegung eingesetzt.
Grau-Blau 01 | CMYK 5/0/0/5 | RGB 230/242/242
Grau-Blau 02 | CMYK 5/0/0/25 | RGB 182/191/191
Grau-Blau 03 | CMYK 5/0/0/45 | RGB 133/140/140
Grau-Blau 04 | CMYK 5/0/0/65 | RGB 85/89/89
Grau-Blau 05 | CMYK 5/0/0/85 | RGB 36/38/38
Corporate-Schriften*
Für Arbeiten in Grafikprogrammen werden die Schrift OCR-F und die Schrift Univers verwendet. Für Titel und Hervorhebungen kommt die OCR-F zum Einsatz. Sie wird ausschliesslich im Regular Schnitt verwendet und immer versal, im BL-Rot gesetzt.
Der leichte und etwas digitale Charakter der OCR-F trägt zu einem modernen und frischen Erscheinungsbild bei. Die Schrift basiert auf Adrian Frutigers OCR-B, die ab 1973 zum weltweiten ISO-Standard für maschinenlesbare Schriften definiert wurde. Die Schrift wurde leicht optimiert und die Lesbarkeit verbessert.
Alle übrigen Textelemente werden in der Univers gesetzt. Im Normalfall wird der Light Schnitt verwendet. Für Hervorhebungen kann auch die Univers Bold zum Einsatz kommen. In der Regel wird die Univers schwarz gesetzt.
Die Univers wurde ebenfalls vom Schweizer Schriftgestalter Adrian Frutiger entworfen. Sie ist für ihre sachliche Eleganz sowie ihre gute Lesbarkeit bekannt.
Anwendungen
– Broschüren
– Flyer
– Plakate
– sämtliche andere Drucksachen

* AB JANUAR 2023: ENDE DER UNTERSTÜTZUNG FÜR POSTSCRIPT TYPE 1-SCHRIFTEN
Anwendungen, welche in Adobe-Programmen hergestellt werden, müssen jeweils mit Opentype-Schriften gesetzt werden.
Weitere Informationen siehe: https://helpx.adobe.com/ch_de/fonts/kb/postscript-type-1-fonts-end-of-support.html
System-Schriften
Für Arbeiten in den Microsoft-Office-Programmen (Word oder Powerpoint) sowie auf der Webseite wird die Arial verwendet.
Für Titel oder Hervorhebungen wird die Arial fett gesetzt.

Bildwelt
Titelbilder
Das visuelle Erscheinungsbild des Kantons Basel-Landschaft wird durch Bilder unterstützt. Es kann auf den Bilderpool von Baselland Tourismus zurückgegriffen werden. Anfragen via: info@baselland-tourismus.ch
Es dürfen auch eigene Bilder verwendet werden, sofern diese eine geeignete Auflösung vorweisen (300 dpi für Drucksachen / 72 dpi für Webanwendungen).
Bilder werden immer farbig dargestellt (keine Schwarz-weiss- oder Duplex-Bilder).
Es dürfen keine freigestellten Bilder verwendet werden. Bilder mit weissem oder sehr hellem Hintergrund sind zu vermeiden, damit sich die Bildfläche klar vom weissen Kopf abgrenzt.
Bei der Verwendung von Bildern ist sicherzustellen, dass die Bildrechte an den Kanton übertragen wurden. Wenn sich erkennbare Personen auf den Bildern befinden, ist sicherzustellen, dass das Recht am eigenen Bild der entsprechenden Person(en) gewahrt wurde, z. B. mit einer Einverständniserklärung. Massgeblich sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (ZGB) und die aktuelle Gerichtspraxis. Zudem sind mit der Fotografin / dem Fotografen die Urheber- und Nutzungsrechte zu klären.
Verwendbare Bilder





Nicht verwendbare Bilder
Typoraster
Der Typoraster muss auf allen Drucksachen erscheinen, die den Kanton nach aussen repräsentieren. Der Raster wird bei Titelseiten, Kapitelseiten etc. eingesetzt und darf nur bei interner Gestaltung weggelassen werden.
Der Typoraster umfasst sämtliche Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft und trägt zur Wiedererkennung der Marke bei.

Broschüren

Für Broschüren und Flyer sind folgende Formate vorgesehen.
Beschriftungen

Heraldisches Wappen
Das Wappen des Kantons Basel-Landschaft zeigt einen roten Stab, der mit sieben Punkten bestückt ist. Im Volksmund heisst er deshalb «Siebedupf».
Als der Kanton nach der Trennung von Basel-Stadt ein neues Wappen benötigte, wurde das Wappen der Stadt Liestal übernommen. Der Bischofsstab wurde leicht abgeändert und nach rechts gedreht, um die Abwendung vom Nachbarkanton zu symbolisieren.
Schutz des heraldischen Wappens
Das heraldische Wappens des Kantons Basel-Landschaft und das Logo der kantonalen Behörden sind beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (lGE) als geschützte Zeichen eingetragen. Der Gebrauch des Wappens ist dem Kanton vorbehalten und kann nur in gewissen Ausnahmen an Dritte weiter gegeben werden – beispielsweise, wenn diese im Auftrag des Kantons Aufgaben übernehmen.
Regierungsratsbeschluss betreffend die Bezeichnung des amtlichen Kantonswappens

CD-Manual (PDF)
CD-Manual (PDF)