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Gebäude- und Wohnungsdaten gemeinsam verwalten
Die gemeinsame Verwaltung von Stammdaten ist ein wichtiger Baustein der digitalen Transformation. Im Bereich der Gebäude- und Wohnungsdaten wurden mit dem Projekt «Kantonales Gebäude- und Wohnungsregister» (kGWR 2.0) die Grundlagen geschaffen, um die gemeinsame Verwaltung und Nutzung von Stammdaten im Kanton zu ermöglichen.
Im Dezember 2022 hat der Landrat die Ausgabenbewilligung für das Projekt «BL digital+» (ehemals: Stärkung Digitale Transformation BL) mit 81:0 Stimmen angenommen. Mit dem Projekt soll die digitale Transformation in der kantonalen Verwaltung vorangetrieben werden. Ein zentrales Element zur Unterstützung der digitalen Transformation ist ein gemeinsames Stammdatenmanagement. Durch die gemeinsame Nachführung und Verwendung von Daten kann die Verwaltung effizienter und kundenorientierter werden. Gleichzeitig wird die Privatwirtschaft und die Bevölkerung entlastet, da benötigte Informationen nur einmal bekannt gegeben werden müssen («Once Only»).
Als Stammdaten werden grundlegende Informationen bezeichnet, welche die Verwaltung für ihr Handeln bzw. für die laufende Geschäftsabwicklung zwingend braucht. Dies können zum Beispiel Informationen zu Personen, Unternehmen, Gebäuden oder Grundstücken sein. Von «gemeinsamen Stammdaten» wird gesprochen, sobald die Informationen für mehr als nur eine einzelne Verwaltungseinheit relevant sind. In diesem Fall macht es Sinn, diese Informationen gemeinsam zu verwalten. Dafür braucht es jedoch rechtliche, organisatorische wie auch technische Rahmenbedingungen.
Für die gemeinsame Verwaltung von Personendaten verfügt der Kanton mit dem Personenregister arbo bereits über ein gut funktionierendes eingespieltes System. Für die Gebäude- und Wohnungsdaten wurden nun ebenfalls die notwendigen Grundlagen geschaffen.
Stammdaten zu Gebäuden und Wohnungen
Das Beispiel des kantonalen Gebäude- und Wohnungsregisters (kGWR) zeigt, wie ein gemeinsames Stammdatenmanagement konkret aussehen kann. Informationen zu Gebäuden und Wohnungen spielen im Tagesgeschäft beim Kanton und bei den Baselbieter Gemeinden eine wichtige Rolle: Sie bilden die Grundlage für diverse Prozesse bei der Gebäudeschätzung, der Berechnung von Steuern und Gebühren, der Personenzuweisung im Einwohnerregister oder auch der Energieplanung. Umso wichtiger ist es, dass alle Stellen auf die gleichen und stets aktuellen Datenbestände zugreifen können und eine Information nicht von verschiedenen Stellen mehrfach und möglicherweise unterschiedlich geführt wird.
Um dies zu ermöglichen, wurde 2019 unter der Leitung des Statistischen Amts das Projekt kGWR 2.0 gestartet. Das Ziel dabei war klar: Die im Register geführten Daten sollen zugänglicher sowie schnell und einheitlich nutzbar werden. Zudem sollte eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um die Verantwortlichkeiten zur Nachführung des Registers klar zu regeln. Die rechtliche Grundlage wurde im Oktober 2021 mit der Inkraftsetzung der Verordnung über das kGWR geschaffen: Sie regelt den Inhalt, die Nachführung und die Nutzung der Registerdaten.
Auf der Basis der rechtlichen Grundlage wurde im November 2022 das so genannte «Meldewesen» in Betrieb genommen: Seit rund drei Monaten werden aus dem kGWR automatisiert Meldungen zu 20 verschiedenen Ereignissen an rund 100 Stellen versendet. So werden beispielsweise alle betroffenen Stellen gleichzeitig darüber informiert, wenn ein neues Gebäude fertiggestellt oder mit dem Bau eines Projekts begonnen wurde.
Als letzter Baustein im Projekt wird aktuell ein Webservice eingeführt. Damit wird eine wichtige Anforderung an ein gemeinsames Stammdatenmanagement erfüllt: Die Gebäude- und Wohnungsdaten können über eine standardisierte Schnittstelle (API) in Echtzeit abgerufen und direkt in externe Fachanwendungen eingebunden werden. Der Webservice wird im 2. Quartal 2023 zur Verfügung stehen.
