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Das kantonale Übersetzungswesen Basel-Landschaft
Das Ziel des Regierungsrats war klar: Das kantonale Übersetzungswesen soll vereinheitlicht und professionalisiert werden. So erliess er im Jahr 2013 die «Verordnung über das Übersetzungswesen» und setzte zur Zielerreichung eine Fachgruppe sowie die Koordinationsstelle Übersetzungswesen ein. Danach folgte eine Harmonisierung der damals zahlreich vorhandenen Dolmetscherlisten. Heute steht ein einheitliches Übersetzerverzeichnis zur Verfügung, das von allen Verwaltungsstellen des Kantons sowie von den Gerichten verwendet werden muss. Es enthält über 350 Einträge von Dolmetschenden in über 65 Sprachen. Alle eingetragenen Dolmetschenden wurden einheitlich nach interkantonalen Standards ausgebildet und geprüft.
Das Infoheft hat sich mit Martin Leber, Präsident der Fachgruppe Übersetzungswesen, getroffen und ihm ein paar Fragen gestellt.
Infoheft: Martin Leber, seit der Einführung des kantonalen Übersetzungswesens im Jahr 2013 hat sich Einiges getan. Wo stehen wir heute?
Martin Leber: Im Vergleich zu der Situation vor der Harmonisierung haben wir einen Riesenschritt gemacht. Heute bilden wir unsere Dolmetschenden nach interkantonalen Kriterien aus und prüfen sie. Hierfür arbeiteten wir von Anfang an eng mit der Zentralstelle für Sprachdienstleistungen des Kantons Zürich zusammen, die über eine langjährige und grosse Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Rekrutiert werden unsere Dolmetschenden oft am Arbeitsmarkt – gerade in den nächsten Tagen soll ein entsprechendes Inserat für afrikanische Sprachen erscheinen. Erwähnenswert ist zudem, dass wir in der Fachgruppe laufend bestrebt sind, unser Produkt noch weiter zu verbessern.
Das Produkt der Fachgruppe Übersetzungswesen ist das kantonale Übersetzerverzeichnis?
Ja, genau. Wir legen den Inhalt des Übersetzerverzeichnisses und die Bedingungen fest, unter denen Dolmetschende in das Verzeichnis kommen. Die Pflege des Verzeichnisses übernimmt unsere Kollegin von der Koordinationsstelle Übersetzungswesen.
Wie sieht der Weg aus, um Dolmetscherin oder Dolmetscher beim Kanton Basel-Landschaft zu werden?
Personen, die sich bewerben, müssen zunächst formale Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise das Einreichen eines Strafregisterauszugs oder der Nachweis des Sprachniveaus C2 in der deutschen Sprache. Wenn die formalen Anforderungen erfüllt sind, laden wir die interessierten Personen zu einem Vorstellungsgespräch ein. Wenn auch das Gespräch gepasst hat, werden sie zum «Interkantonalen Zulassungskurs» zugelassen, der mit einer Prüfung abschliesst.
In welchen Bereichen kommen die Behörden- und Gerichtsdolmetschenden zum Einsatz?
Eigentlich in allen Bereichen, die von der kantonalen Verwaltung und von den Gerichten abgedeckt werden. Von der Einvernahme bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft über Elterngespräche bis hin zu Trauungen und Gerichtsverhandlungen ist alles möglich.
Das ist eine beträchtliche Vielfalt an Aufträgen, die auf die Dolmetschenden zukommt. Klappt das immer?
Wissen Sie, fast nichts klappt immer. Aber in der überwiegenden Mehrheit machen unsere Dolmetschenden wirklich einen guten Job. Sollte es in einem Einzelfall doch mal Probleme geben, dann gehen wir diesen nach und suchen das Gespräch mit den involvierten Personen. Oft stellen wir bei der Überprüfung jedoch fest, dass Missverständnisse oder Vorgehensweisen auf der Seite der Auftraggebenden der Grund sind.
Was für Probleme können das sein?
Das ist ganz verschieden. Beispielsweise kann die falsche Platzierung der dolmetschenden Person dafür sorgen, dass sie das Gesprochene nicht gut hört und so auch nur eingeschränkt dolmetschen kann. Oder es gibt Fehler in der Abrechnung, sodass der Lohn nicht ausbezahlt werden kann. Die Fachgruppe hat eine Info-Broschüre verfasst, worauf Auftraggebende achten sollten.
Wir kommen zum Ende unseres Gesprächs. Gibt es etwas, was Sie unseren Leserinnen und Lesern noch mitteilen möchten?
Ja, in der Tat bereiten uns zwei Dinge etwas Bauchweh. Einerseits sind dies die vielen falschen Abrechnungen von Dolmetsch-Dienstleistungen, die unnötigerweise Personalressourcen für nachträgliche Abklärungen binden und unsere Dolmetschenden zurecht verärgern, weil sie ihren Lohn dadurch später erhalten. Hier wünschen wir uns, dass sich die auftraggebenden Stellen strikte an die gültigen Bestimmungen halten.
Andererseits greifen auch nach zehn Jahren noch nicht alle Verwaltungsstellen konsequent auf das offizielle Übersetzerverzeichnis zurück. Häufig werden Aufträge direkt an Drittanbieter vergeben, was unter Umständen zu Problemen führen kann und so nicht den Vorgaben entspricht.
Martin Leber, herzlichen Dank für das Gespräch.
Michael Lutz, Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
Wichtige Infos für Auftraggebende
In der Broschüre «Dolmetscheraufträge – Was sie beachten sollten» finden Sie viele Tipps und Tricks, was Sie als Auftraggeberin oder als Auftraggeber dazu beitragen können, dass die Verdolmetschung bei Ihnen gelingt.

Martin Leber, Präsident der Fachgruppe Übersetzungswesen