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- Newsletter 4/Dezember 2024
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Trinkwasser – das meistgeprüfte Lebensmittel überhaupt
Unser Trinkwasser ist das wichtigste und daher auch am strengsten überwachte und kontrollierte Lebensmittel überhaupt.
Um sicherzustellen, dass Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitlichen Risiken durch verunreinigtes Wasser geschützt sind, werden sowohl das Rohwasser – das direkt aus natürlichen Quellen stammt und noch unbehandelt ist – als auch das Trinkwasser – das bereits aufbereitet und für den Konsum geeignet ist – regelmässig mehrmals im Jahr analysiert. Ähnlich wie bei anderen Lebensmittelbetrieben werden die technischen Anlagen der Wasserversorgung regelmässig und risikobasiert kontrolliert. Diese Kontrollen werden im Kanton Basel-Landschaft durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) durchgeführt.
Die für die Wasserversorgung verantwortlichen Gemeinden entnehmen regelmässig Selbstkontrollproben. Ergänzend führt das ALV amtliche Stichprobenkontrollen in allen öffentlichen Wasserversorgungen im Kanton Basel-Landschaft durch. So kann sichergestellt werden, dass die Trinkwasserqualität den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Bei den durchgeführten Analysen werden verschiedenste Parameter gemessen. Es wird auf Fäkalbakterien, sogenannte Indikatorkeime, chemisch-physikalische Parameter und organische Spurenstoffe hin untersucht. Werden die gesetzlichen Höchstwerte nach dem Lebensmittelrecht überschritten, so muss der Betrieb Massnahmen treffen, damit das Trinkwasser wieder den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das ALV legt mit dem Wasserversorger die entsprechenden Massnahmen daraufhin fest.
Werden Enterokokken und Escherichia Coli im Trinkwasser nachgewiesen, kann dies ein Hinweis auf eine mögliche Verunreinigung mit Fäkalien menschlicher oder tierischer Herkunft sein. Dies kann zu einem Abkochgebot für die Konsumentinnen und Konsumenten führen, um sie vor dem kontaminierten Trinkwasser zu schützen. Aufgrund der sicheren Aufbereitungsanlagen kommt dies jedoch nur sehr selten vor. Um Trinkwasserverunreinigungen zu vermeiden, werden Schutzzonen ausgeschieden, in denen landwirtschaftliche Nutzung, sprich Ackerbau, das Austragen von Gülle oder Weidebetriebe mit Nutztieren verboten sind.
Naturwiesen wären seitens der Wasserversorgung wünschenswert, sind jedoch für landwirtschaftliche Betriebe wenig profitabel. Der zunehmende Bedarf an Siedlungsraum, die Notwendigkeit landwirtschaftlicher Produktion und die Erforderlichkeit von Schutzzonen für sauberes Trinkwasser stehen in einem fortwährenden Spannungsfeld zueinander. Diese unterschiedlichen Interessen miteinander in Einklang zu bringen, stellt eine erhebliche Herausforderung für die Wasserversorgung dar.
Eine weitere Herausforderung liegt darin, den genauen Ursprung oder die Ursache einer allfälligen Kontamination zu identifizieren. Dies erweist sich in vielen Fällen als äusserst schwierig oder gar unmöglich. Gerade deshalb sind flächendeckende Kontrollen der Wasserversorgung sowie die Einrichtung von Schutzzonen von zentraler Bedeutung, um eine sichere und saubere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.
Die Mitarbeitenden des ALV tragen mit ihrem täglichen Einsatz dazu bei, dass die Lebensmittel im Kanton Basel-Landschaft sicher sind und dass die Bevölkerung das Trinkwasser bedenkenlos geniessen kann.
Text: Elea Werdenberg, Praktikantin Kommunikation Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
