Petitionen
Die Petition ist ein Gesuch, eine Anregung, eine Bitte oder eine Kritik, die sich an eine staatliche Behörde richtet. Petitionen sind kein Rechtsmittel (Beschwerde, Wiedererwägungsgesuche) oder Klagen im Rechtssinne. Daher sind sie auch nicht an eine bestimmte Rechtsform gebunden, Formvorschriften fehlen. Die Behörden sind verpflichtet, die Petitionen zur Kenntnis zu nehmen und zu beantworten. Petitionen, die sich an den Landrat richten, werden in der Regel von der Petitionskommission vorberaten. Im allgemeinen richtet diese ihren Bericht und Antrag an das Plenum des Landrats. Dieses entscheidet über die Erledigung der Petition.
Nähere Angaben im Landratsgesetz (SGS 131, §47 f ).
Petitionen werden in der Regel von der Landeskanzlei entgegengenommen. Beiträge der Übergabetermine von Petitionen finden sie auf der Facebook-Seite des Kantons Basel-Landschaft.