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Öffentlich-rechtliche Institutionen

Öffentlich-rechtliche Anstalten wie die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, die Basellandschaftliche Kantonalbank oder die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft unterstehen dem Archivierungsgesetz. Im Gegensatz zu den Dienststellen der kantonalen Verwaltung führen die öffentlich-rechtlichen Anstalten jedoch eigene Archive. Dabei gelten die Einsichtsbedingungen und Schutzfristen wie für Unterlagen im Staatsarchiv sinngemäss.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind zu einer systematischen Aktenführung verpflichtet. Sie bewirtschaften ihre Unterlagen so, dass ihr Handeln jederzeit nachvollzogen werden kann. Das Staatsarchiv berät die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Fragen der Aktenführung und der Archivierung.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten legen fest, welche Unterlagen archiviert werden. Die Vernichtung von Unterlagen muss jedoch vom Staatsarchiv genehmigt werden.