Das Staatsarchiv ist das zentrale Archiv der kantonalen Verwaltung. Es unterstützt die Dienststellen in allen Fragen der Archivierung und der Aktenführung.
Auch öffentlich-rechtliche Anstalten unterstehen dem Archivgesetz. Mehr dazu
für die Gemeinden
Die Gemeinden unterstehen wie die Dienststellen der Kantonsverwaltung und die öffentlich-rechtlichen Anstalten dem kantonalen Archivierungsgesetz. Die Gemeinden führen eigene Archive.
Das Staatsarchiv berät die Gemeinden in allen Fragen der Archivierung und Aktenführung.Mehr dazu
für Private
Das Staatsarchiv übernimmt auch Archive von Privaten (Vereinsarchive, Firmenarchive).Mehr dazu
Rückgriff auf archivierte Akten
Die Dienststellen können zur Aufgabenerfüllung jederzeit auf ihre archivierten Unterlagen zurückgreifen. Dritte können die Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Schutzfristen nur mit Einwilligung der Dienststelle benutzen.
Einmal abgelieferte Unterlagen dürfen nachträglich nicht mehr verändert werden, weil ansonsten die Nachweisbarkeit (Beweiskraft) der Akten verloren geht. Zugelassen sind Berichtigungsvermerke und Ergänzungen. Es darf nichts aus den Akten entfernt werden.