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Fragen und Antworten
Die Seite "Fragen und Antworten" des Bauinspektorates bietet kurze, präzise Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Baubewilligungen, Bewilligungspflichten und baurechtliche Vorgaben. Sie finden dort wichtige Informationen zum Bauprozess, den erforderlichen Unterlagen und rechtlichen Bestimmungen.
In welchem Zeitraum müssen die Bauprofile aufgestellt werden?
Die Bauprofile müssen während der Dauer der öffentlichen Auflage aufgestellt sein. Diese beginnt mit der Publikation des Baugesuchs im kantonalen Amtsblatt und dauert zehn Tage, bei Baugesuchen mit Umweltverträglichkeitsbericht beträgt die Dauer 30 Tage. Die Bauprofile müssen den Anforderungen von § 88 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz entsprechen.
Wann erhalte ich die Baubewilligung?
Das Bauinspektorat muss spätestens innerhalb von drei Monaten über das Baugesuch und eventuelle Einsprachen entscheiden. Bei komplizierten Bauvorhaben, insbesondere mit Umweltverträglichkeitsprüfung oder auf Antrag der Bauherrschaft, kann diese Frist auf ein Jahr verlängert werden. Wenn das Baugesuch alle formellen Anforderungen erfüllt und keine Einsprachen erhoben wurden, kann nach frühestens 3 bis 4 Wochen mit einer Baubewilligung gerechnet werden.
Wie lange ist die Baubewilligung gültig?
Die Baubewilligung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Rechtskraft mit den Bauarbeiten begonnen wird. Auf schriftliches Gesuch hin kann die Frist aus wichtigen Gründen um ein Jahr verlängert werden.
Wo erhalte ich den Situationsplan?
Den Situationsplan können Sie als Kopie aus GeoView BL oder als Auszug vom Geometer beziehen. Der Situationsplan muss mit dem eingezeichneten Projekt und allen erforderlichen Angaben in 4-facher Ausführung eingereicht werden.
Muss ich meinem Baugesuch einen Grundbuchauszug beilegen?
Nein, das Bauinspektorat ruft die Grundbuchauszüge vom elektronischen Grundbuch ab und fügt diese den Baugesuchen bei.
Welche Unterlagen müssen Bauherrschaft und projektverantwortliche Person unterzeichnen?
Bei physischer Einreichung müssen die Bauherrschaft und die projektverantwortliche Person alle Pläne und Unterlagen unterzeichnen. Bei digitaler Eingabe über das E-Baugesuch ist lediglich die eine Freigabequittung zu unterzeichnen.
Wann erfolgt die Bauabnahme?
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen müssen nach der Erstellung dem Bauinspektorat zur Abnahme gemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt auch für Zweckänderungen.
Wer erteilt die Kanalisationsbewilligung?
Die Kanalisationsbewilligung wird grundsätzlich von der Gemeinde erteilt. Für Industrie- und Gewerbebauten sowie Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone ist das Amt für Umweltschutz und Energie zuständig.
Wann gilt eine Einsprache als rechtzeitig eingereicht?
Eine Einsprache ist rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der öffentlichen Auflage beim Bauinspektorat eingereicht oder bei der Post aufgegeben wurde (massgeblich ist der Poststempel).
Wie hoch sind die Gebühren für eine Baubewilligung?
Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren für Baubewilligungen festgelegt. Eine detaillierte Berechnung erfolgt mit der Baubewilligung.
Sind Stützmauern bewilligungspflichtig?
Stützmauern bis maximal 1,20 m Höhe bedürfen keiner Baubewilligung. Soll die Stützmauer ausserhalb der Bauzone errichtet werden, ist die Bewilligungspflicht im Einzelfall zu prüfen.
Sind Biotope bewilligungspflichtig?
Teiche im ortsüblichen Rahmen bedürfen keiner Baubewilligung. Für Biotope, die ausserhalb der Bauzone errichtet werden sollen, ist keine allgemeingültige Aussage möglich. Es empfiehlt sich daher, in jedem Fall Rücksprache beim Bauinspektorat zu halten.
Ist ein Brenneraustausch (Heizungsersatz) bewilligungspflichtig?
Der Austausch eines Brenners bedarf keiner Baubewilligung, sofern keine baulichen Massnahmen erforderlich sind.
Wie ist bei einem Abbruch vorzugehen?
Kontaktieren Sie in jedem Fall im Voraus das Bauinspektorat und die Gemeinde.
Wie ist bei einer Rodung von Wald vorzugehen?
Nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Wald beider Basel auf.
Darf ein Wintergarten beheizt werden?
Ein Wintergarten, der nach Massgabe des kommunalen Zonenreglements nicht zur Nutzungs- und Bebauungsfläche zählt, darf nicht beheizt werden.
Wie hoch müssen Geländer und Brüstungen sein?
Konsultieren Sie § 72 der Verordnung zum Raumplanung- und Baugesetz sowie die entsprechenden Empfehlungen der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung.
Wo erhalte ich Zonenpläne und Zonenreglemente?
Zonenpläne und Zonenreglemente erhalten Sie bei der entsprechenden Gemeinde.
Welche Formulare benötige ich für mein Bauvorhaben?
Bitte konsultieren Sie die Wegleitung hierzu.