Solaranlagen / Wärmepumpen
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Melde- und Bewilligungspflicht von Solaranlagen und Wärmepumpen im Kanton Basel-Landschaft. Um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben reibungslos abläuft, beachten Sie bitte die geltenden Vorschriften und reichen Sie die erforderliche Meldungen rechtzeitig ein. Baugesuche in der Gemeinde Reinach
Die Gemeinde Reinach führt ein eigenes Bauinspektorat. Baugesuche, sowie Meldungen zu Wärmepumpen und Solaranlagen müssen an die Gemeindeverwaltung Reinach gesendet werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Person des Bauinspektorats Reinach.
Bauinspektorat Reinach |
Hauptstrasse 10, 4153 Reinach |
Tel. 061 511 63 61 / E-Mail: info@reinach-bl.ch |
Solaranlagen und Wärmepumpen: Was Sie wissen müssen
Solaranlagen:
- Einfach loslegen: Sie können Ihre Solaranlage (Photovoltaik oder thermisch) auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen ohne Baubewilligung installieren. Allerdings müssen Sie das Bauinspektorat mindestens 30 Tage vor Beginn informieren.
- Genehmigungspflichtige Bereiche: In speziellen Zonen wie Kern-, Ortsbild- und Denkmalschutzzonen sowie auf wichtigen Kultur- und Naturdenkmälern brauchen Sie eine Baubewilligung. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Merkblatt.
Wärmepumpen:
- Keine Bewilligung nötig: Wärmepumpen (bis zu 2 m³) im Freien brauchen keine Baubewilligung, wenn sie in Bauzonen und ausserhalb von Schutzbereichen aufgestellt werden. Auch hier gilt: Melden Sie den Bau 30 Tage vorher beim Bauinspektorat.
- Genehmigungspflichtige Aufstellung: In Schutzbereichen (z.B. Denkmalzonen) oder ausserhalb der Bauzone brauchen Wärmepumpen eine Baubewilligung.
Wichtige Hinweise:
- Abstände: Halten Sie einen Mindestabstand von 2 Metern zu Nachbargrundstücken ein. Wenn der Abstand geringer ist, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Nachbarn.
- Lärmschutz: Ein Lärmschutznachweis ist erforderlich und kann online erstellt werden. Denken Sie daran, dass auch kommunale Vorschriften zu beachten sind – informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.