Bauvorhaben & Bewilligungen
- Bauen auf belasteten Standorten
Soll ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort durch ein Bauvorhaben verändert werden, gibt Artikel 3 der Altlasten-Verordnung (AltlV) die Rahmenbedingungen vor. Massgebend ist hierbei der altlastenrechtliche Status eines Standorts.
- Bauen ausserhalb Bauzonen
Das Bauen ausserhalb der Bauzonen unterliegt strengen Voraussetzungen gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG). Obwohl es begrenzte Möglichkeiten gibt, ausserhalb der Bauzonen zu bauen, ist das Baubewilligungsverfahren komplexer als innerhalb der Bauzonen. Hier sind einige wichtige Aspekte:
- Baugesuche
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft ist zuständig für die Bearbeitung und die Bewilligung Ihrer Baugesuche, in allen Gemeinden ausser der Gemeinde Reinach. Mit dem elektronischen Baugesuch (E-Baugesuch) bieten wir Ihnen eine bequeme und effiziente Möglichkeit, Ihre Bauvorhaben digital abzuwickeln. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, um Ihr Baugesuch korrekt und vollständig einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine frühzeitige und vollständige Einreichung Ihres Baugesuchs eine schnelle Bearbeitung ermöglicht. Nutzen Sie die hier bereitgestellten Wegleitungen und Planbeispiele, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sie können Ihr Baugesuch sowohl elektronisch als auch in Papierform einreichen. Die notwendigen Unterlagen können persönlich im Bauinspektorat abgegeben oder per Post eingesendet werden.
- Baugesuche und Raumplanung
Das Raumplanungsgesetz (RPG) und darauf basierend das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind die Grundlagen für die Richt- und Zonenplanung von Kanton und Gemeinden wie auch das Baubewilligungsverfahren. Der Ebenrain prüft in beiden Verfahren jeweils die landwirtschaftlichen Aspekte.
- Betriebliche Bewilligungen
Das KIGA Baselland erteilt folgende betriebliche Bewilligungen:
- Bewilligungen / Tempo 30
Merkblatt betreffend Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen (i.d.R. Gemeindestrassen) sowie Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen (i.d.R. Kantonsstrassen)
- Investitionshilfen
Bund und Kanton unterstützen mit den Investitionshilfen Massnahmen, welche die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessern, die Produktionskosten senken, zur Verwirklichung ökologischer und raumplanerischer Ziele beitragen sowie die Umsetzung des Tier- und Gewässerschutzes erleichtern.
- Kataster der belasteten Standorte
Standorte, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind, müssen in den Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen werden (Art. 5 AltlV).
- Solaranlagen / Wärmepumpen
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Melde- und Bewilligungspflicht von Solaranlagen und Wärmepumpen im Kanton Basel-Landschaft. Um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben reibungslos abläuft, beachten Sie bitte die geltenden Vorschriften und reichen Sie die erforderliche Meldungen rechtzeitig ein.
- Wohnbauförderung
Der Kanton Basel-Landschaft bezweckt mit dem Wohnbauförderungsgesetz (WBFG) die Förderung von Wohnraum für Bevölkerungskreise, welche sich in bescheidenen oder mittleren finanziellen Verhältnissen befinden.