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Aufbau und Organisation
Das Hochbauamt in Kürze
Das Hochbauamt betreut alle Objekte im Verwaltungs-, Finanz- und Treuhandvermögen des Kantons sowie die kantonalen Einmietungen. Es ist verantwortlich für den Kauf und Verkauf von kantonalen Grundstücken sowie die Planung und Erstellung öffentlicher Hochbauten in seinem Zuständigkeitsbereich. Es ist zuständig für die Planung, Durchführung und Überwachung des baulichen und betrieblichen Gebäudeunterhalts einschliesslich Instandhaltung, Reinigung, Ver- und Entsorgung sowie der Immobilienverwaltung inklusive Miet-, Pacht- und Baurechtswesen. Überdies begleitet das Hochbauamt ausgewählte Altlastensanierungsprojekte im Sinne einer Bauherrenvertretung, bei denen der Kanton Basel-Landschaft hohe Ausfallkosten zu tragen hat.
Geschäftsbereich Portfoliomanagement (PFM)
Ist verantwortlich für die Immobilienportfoliostrategie, die mittel- und langfristige Finanzplanung und -steuerung der Investitions- und Erfolgsrechnung zur Gewährleistung des Werterhalts des kantonalen Immobilienportfolios. Das Portfoliomanagement ist verantwortlich für Strategie und Umsetzung von Kauf und Verkauf von Grundstücken, für die Projektentwicklung und für das Bedarfsmanagement.
Geschäftsbereich Projekt- und Baumanagement (PBM)
Ist verantwortlich für die Umsetzung von nachhaltigen Bauprojekten, die koordinierte Projektabwicklung und Steuerung von Planungs- und Bauarbeiten in den Phasen Vorstudien bis Realisierung.
Geschäftsbereich Objekt- und Immobilienmanagement (OIM)
Besorgt die Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung des gesamten Immobilienbestandes des Kantons und ist für die Planung, Durchführung und Überwachung der baulichen, technischen und betrieblichen Gebäudebewirtschaftung inklusive Instandhaltung, Möblierung, Reinigung, Ver- und Entsorgung verantwortlich.
Geschäftsbereich Support (SUP)
Erbringt Dienstleistungen zur optimalen Erledigung der Kernaufgaben des Hochbauamts, erbringt administrative Dienstleistungen, bearbeitet und erstellt Planmaterial und bewirtschaftet solches und schafft Rahmenbedingungen für ein geeignetes, angemessenes und wirksames Qualitätsmanagementsystem.
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