

Das Amt für Raumplanung gehört zur Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD).
Raumplanung ist die Steuerung und Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten. Sie umfasst alle räumlichen Planungen der öffentlichen Hand auf allen Staatsebenen und in allen raumrelevanten Sachgebieten wie Verkehr, Umwelt und Wirtschaft. Das Amt für Raumplanung (ARP) mit seinen rund 35 Mitarbeitenden ist zuständig für die kantonale Raumplanung. Es übt die Aufsicht über die kommunale und regionale Raumplanung aus und erfüllt die Aufgaben, die der Direktion auf den Gebieten des öffentlichen Verkehrs, der Denkmal- und Ortsbildpflege sowie des Lärmschutzes zugewiesen sind. Das ARP unterbreitet der Regierung kommunale Erlasse und Planungen zur Genehmigung und engagiert sich in der Beratung der Gemeinden im Zusammenhang mit allen raumrelevanten Fragestellungen.
Dienstordnung BUD (SGS 144.12)
Organisation Amt für Raumplanung
Aufgaben Amt für Raumplanung