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- Hauptstrasse 141
Hauptstrasse 141
Das Bauernhaus liegt am Dorfende dieses Ortsteils, der seinen Namen von einer abgegangenen Heiligkreuzkapelle erhielt und unmittelbar an die drei obrigkeitlichen Weiher von Arisdorf grenzte. Der Dorfteil "im Chrüz" ist noch heute von den übrigen Dorfteilen isoliert und zeichnet sich als kleine Strassensiedlung aus.
Das Haus liegt direkt an der Strasse. Die bei Renovationsarbeiten zum Vorschein gekommenen Mauern auf der Rückseite sowie die Zeichnungen von Emanuel Stichel aus der Mitte des 18. Jahrhunderts lassen vermuten, dass an seiner Stelle ursprünglich ein giebelständiges Haus stand. Nach der Brandlagerschatzung von Arisdorf wurde das Haus im Jahre 1828 von Johannes Furrer, Gerichtsherr, nicht als Bauernhaus, sondern als freistehendes Wohnhaus erbaut. Die Eintragung lautet: "eine neu erbaute Behausung samt gewölbtem Keller von Stein, mit Ziegeln bedeckt". Aus derselben Zeit oder aus der Zeit der Kantonstrennung stammt die Linde unterhalb der Scheune. Das heutige Ökonomiegebäude wurde erst um 1900 an das Haus angebaut, denn ursprünglich gehörte eine gegenüberliegende Scheune dazu.
Das an einer Strassensteigung gelegene Gebäude hebt sich vor allem durch seinen ursprünglich freistehenden Wohnteil hervor. Dieser basiert auf einem hohen Kellergeschoss, ist zweigeschossig und fünfachsig und wird von einem Satteldach bedeckt. Das Kellergeschoss öffnet sich an den beiden Fassadenenden mit zwei rundbogigen Toren und wird in der Mitte durch eine hohe, zweiläufige Freitreppe bestimmt. Beidseits des Treppenlaufs finden sich je ein querrechteckiges Kellerfenster. Die im Kellergeschoss eingehaltene Symmetrie betont mit der Treppenanlage die Mittelachse, in der im Erdgeschoss der Eingang liegt. Dieser besitzt wie die Fenster einfache, hochrechteckige Gewände und im Sturz einen Schlussstein, auf dem das Baudatum steht. Eigenartigerweise besassen die Fenster des Obergeschosses keine Laden. Die Giebelfassade ist zweiachsig, zeigt dieselben Fenster wie die Traufseite und ist im hinteren Teil mit Holz verschalt.
Das stattliche Bauernhaus wurde wegen seiner beiden grossen Kellern stets als Weinbauernhaus angesprochen. Tatsächlich war damals, und dies geht auch aus dem oben angeführten Zitat aus der Brandlagerschatzung hervor, diese Art von Keller für Bauernhäuser etwas Neues. An die Stelle des Speichers waren erst im Laufe des 18. Jahrhunderts Keller in Holzkonstruktion entstanden, und erst im Laufe des 19. Jahrhunderts fand der gewölbte Keller in der Architektur des Bauernhauses Eingang. Ob das Haus auch als Eigengewächswirtschaft diente, lässt sich nicht ausmachen, ist jedoch für die Zeit seiner Erbauung nicht ausgeschlossen. Mit seiner symmetrischen Fassadengliederung, seinem Kellergeschoss und seiner zweiläufigen Freitreppe gleicht das Haus dem Bauernhaus (Hauptstrasse 11) in Giebenach, das um dieselbe Zeit erbaut wurde. Durch seine isolierte Stellung, seine Lage an der Strassensteigung und seine beiden Kellertore gewinnt es allerdings an Eigenständigkeit und manifestiert sich deutlich als Wohnhaus eines wohlhabenden Bauern.
Der Verzicht auf die spätbarocken Stichbögen oder klassizistischen Zierelemente verleiht dem Haus jene vornehme Zurückhaltung, die für die Biedermeierzeit üblich war. Innerhalb der Siedlungsgeschichte von Arisdorf entstand das Haus im Verlaufe einer als Baufieber zu bezeichnenden Erneuerung der Häuser in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts.
Kantonal geschützt seit 1973.