- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Amt für Raumplanung
- Kantonale Denkmalpflege
- Inventare
- Kantonales Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
- Arisdorf
- Känelmattstrasse 56 / 58
Känelmattstrasse 56 / 58
Text zur Unterschutzstellung aus dem Jahr 1978
Das ehemalige Bauernhaus an der Känelmattstrasse in Arisdorf liegt im Oberdorf von Arisdorf am Westhang an der hier steil ansteigenden Halde. Zusammen mit den übrigen Häusern bildet es den Abschluss des Dorfkerns Richtung Westen gegen den Mattenhof.
Das Bauernhaus selbst dürfte noch im 19. Jahrhundert entstanden sein, denn das stichbogige Scheunentor mit den Kämpfern und dem Schlussstein zeigt als Baudatum die Jahreszahl 1848. Vor dem vor kurzem vorgenommenen Umbau des Ökonomiegebäudes zu Wohnzwecken bestand dieses aus dem Scheunentor und dem Stallteil, wobei das Ganze sehr vernachlässigt war. Im Rahmen des Umbaus wurde nun die ehemalige Ökonomie zu zwei Wohnungen umgebaut, wobei vor allem der westliche Teil stark verändert worden ist, während der östliche Teil mit dem Scheunentor erhalten werden konnte. Der ehemalige Anschluss zwischen dem Umbau und der an die Strasse führenden Häuserzeile wird in einer zweiten Etappe verwirklicht werden.
Entscheidend bei diesem Umbau ist die Tatsache, dass das aus dem Ende des 19. Jahrhunderts stammende Wohnhaus, das vor der Ökonomie stand, abgebrochen werden konnte. Damit verschwand ein Haus, das keine besondere architektonische Qualität besass und die Ökonomie versteckte. Beim Umbau der Ökonomie zu Wohnungen waren deshalb grosse Veränderungen notwendig, weil die Hanglage die zukünftige Nutzung erschwerte. Da dieser Teil nur vom Volumen her als Teil des Ortsbildes erhaltenswert war und keine erhaltenswerte Teile aufwies, konnten hier grössere Veränderungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht um einen Umbau mit dem Ziele der Erhaltung der gesamten Bausubstanz handelt, sondern um die Einfügung des bestehenden Volumens ins Dorfbild. Grosse Beachtung wurde deshalb auch den Dachflächen geschenkt, indem diese den Charakter der ländlichen Bauweise übernehmen. Die Einfügung der neuen Fenster für die Wohnungen erfolgte mittels konventioneller Fenster und der Öffnung des Giebels Richtung Autobahn. Fensterbänder unterhalb der Dachtraufen sorgen für den Bauernhauscharakter, da dadurch die Mauerflächen nicht durchbrochen werden mussten.
Gesamthaft betrachtet ist durch diesen Umbau einerseits ein das Dorfbild störendes Gebäude verschwunden und andererseits ein vernachlässigtes Bauernhaus wieder aktiviert worden.
Kantonal geschützt seit 1978.